Folgendes Szenario (wie auf dem Bild dargestellt): Ich fahre auf einer mit 100km/h begrenzten Landstraße (siehe Bild: hellblau markiert). Diese wird zu einer baulich getrennten Kraftfahrstraße (rot markiert), was durch Verkehrszeichen 331.1 (Kraftfahrstraße) angezeigt wird (dunkelblau markiert).

Meine Frage bezieht sich darauf, ob dieses Verkehrszeichen die 100km/h der Landstraße aufhebt und von nun an Richtgeschwindigkeit 130km/h gilt oder ob die 100km/h auch für die baulich getrennte ("autobahnähnliche") Kraftfahrstraße gelten.

Vielen Dank im Voraus. :)

Beispielhafte Stelle auf der B31a: https://maps.app.goo.gl/5qKz2HtBC9AcxLsp7