Hallo ZweiterRat,

soweit ich weiß gibt es keine Versicherung die man zu jeder Zeit kündigen kann. Man kommt also nicht von heute auf morgen aus einem Vertrag. Meist kann man eine Versicherung, die keine Schadenversicherung ist, zum 01. des Folgemonats kündigen - bspw. ist eine private Rentenversicherung keine Schadenversicherung.


Es gibt jedoch Versicherer, die einen "erst" nach dem Ablauf des ersten Versicherungsjahres entlassen - somit zum Beginn des 13. Monats.


Eine gewissermaßen besondere Stellung am Markt hat diesbezüglich die Riesterente. Hier sind viele Regelungen sehr flexibel und somit quasi individuell möglich.


Es git somit keine Versicherung ohne eine Laufzeit.

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Hallo ZweiterRat,

in der Rechtsschutzversicherung bestehen in folgenden Bereichen üblicher Weise keine Wartezeiten:


  • Disziplinar- und Standesrechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Schadenerstaz-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Tipp: Wenn eine Vorvertrag (Rechtsschutzversicherung) voraus geht, der den selben Versicherungsschutz beinhaltet und quasi ineinander über geht, entfallen sämtliche Wartezeiten! Man ist in dem Fall bereits ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn versichert.


Ich hoffe hier etwas geholfen zu haben.

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Hallo sreok, der alte Vertrag ist/war mit hoher Wahrscheinlchkeit steuerlich vorteilhafter als der aktuell abgeschlossene Vertrag - mal von den zusätzlichen Kosten für Verwaltung und den Vertrieb abgesehen.


Geregelt ist das nach meiner Meinung unter dem §10 des EStG : http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html


Ein Fondswechsel wäre sicherlich der deutlich bessere Weg zur Lösung gewesen. Meist ist das sogar kostenfrei möglich.


Der einzige Vorteil im Gesamtbild ist wahrscheinlich, dass Du in deiner jetztigen BU eine konrete Verweisbarkeit vereinbart hast und keine abstrakte Verweisbarkeit. Das stellt Dich wiederum im "Schadenfall" deutlich besser. Versicherungen bieten auch manchmal an, den "BU-Anteil" (Nebenversicherung) auf die besseren Bedingungen umzustellen. Frag doch mal nach!


Vielleicht kannst Du den "alten Zustand" wieder herstellen lassen, sofern Du das möchtest.


Es macht in jedem Fall Sinn dies prüfen zu lassen!!! Erst wenn Du keine Unterstützung erhältst würde ich mich an einen Ombudsmann wenden.


Viel Glück und Erfolg!

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Hallo MMMaxxx, frag doch einfach mal einen Lohnsteuerhilfeverein in Deiner Nähe oder direkt bei dem Versicherer nach. Vielleicht kann hier auch die Verbraucherzentrale helfen.


Das ist bestimmt der beste Weg, um eine verbindliche Antwort zu erhalten.

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Ruf doch einfach an und frag nach - mehr unter: http://www.silbermond.de/#/contact/ - Link in den Browser kopieren


Bin gespannt ob Du Dich traust dort tatsächlich anzurufen oder eine E-Mail zu senden. :o)

Kannst ja mal ein Feedback geben. Danke.

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Es ist höchst wahrscheinlich, dass Du bei der Geschäftsaufgabe erläutern musst warum Du dich zu diesem Schritt entschlossen hast. Es muss klar nachvollziehbar sein.


Im Zweifelsfall ruf einfach den/die Sachbearbeiter/-in an und frag konkret nach, was sinngemäß in der Begründung stehen soll bzw. welche Information für das Amt wichtig ist.


Die Bearbeitung solcher Fälle ist fast immer eine Einzelfallbetrachtung. Aus diesem Grund kann man Deine Frage auch nur sehr schwer genau beantworten.


Ich hoffe hier etwas helfen zu können.

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Hallo BICKSI, lass Dich doch einfach von Deinem Versicherungsvermittler und/oder Deinem zuständigen Bankberater über die Möglichkeiten zur zielführenden Umsetzung beraten.


Ob Du eines der Angebote annimmst steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt Papier.


Ich empfehle Dir dich von verschiedenen Versicherungen und/oder Banken beraten zu lassen. Um so objektiver wird für Dich wahrscheinlich das Ergebnis ausfallen.


Tipp: Bereite Dich gründlich auf solch ein Gespräch vor. Viel Erfolg!!

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Guck doch mal auf Berlin.de oder auf den Seiten der Finanzämter nach. Im ärgsten Zweifel ruf bei einem Lohnsteuerhilfeverein an. Vielleicht ist dort jemand so freundlich und stellt Dir diese Information kostenfrei zur Verfügung.


Mehr als ein "Nein, das können wir Ihnen nicht kostenfrei mitteilen" als Antwort kann nicht dabei herauskommen.


Hier ein Link, der vielleicht weiter hilft: http://www.lohnsteuerhilfe-berlin.de/

Viel Erfolg!

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Hallo Flily, ich denke auch, dass der Anspruch noch nicht verfallen sein sollte. Im Bestfall hast Du nach den gesetzlich geregelten Verjährungsfristen bis zu 3 Jahre Zeit. Man muss es aber auch nicht mit seinem rechtlichen Anspruch übertreiben. ;) Aber genau weiß ich das in Deinem speziellen Fall leider auch nicht - also ob hier die 3-Jahresfrist gilt.


Ruf doch einfach bei der Firma an, entschuldige Dich für Dein kleines Versäumnis und teile denen mit, dass Du es morgen per Post losschickst, sodass es dann "endlich" für beide Seiten erledigt ist. Wird schon klappen. :-)


Viel Erfolg!!!

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Hallo glenfid,

eine Gewerbeanmeldung geht tatsächlich sehr schnell. Man muss nicht mal persönlich vor Ort sein, um dies zu beantragen. Das kann man auch per Post abwickeln.


Anbei mal ein Musterformular, das man direkt am PC ausfüllen kann. :o) Finde ich sehr gur, da man bei einer vielleicht schlecht lesbaren Handschrift alles bestens erkennen kann und somit Mißverständnisse ausgeschlossen werden können.

Anbei der Link zu einem Musterformular: http://www.berlin.de/imperia/md/content/bacharlottenburg-wilmersdorf/vordrucke/ordnungsamt/gewa1_online.pdf?download.html


P.S.: Jedes Bundesland hat eigene Formulare. Guck einfach im Netz wie bspw. auf berlin.de nach (sofern Du aus Berlin kommst).


Viel Erfolg mit Deinem Gewerbe! Was wird es denn, wenn man fragen darf?

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Hallo traumpaar,

eine Hundehalterhaftpflichtversicherung kostet am deutschen "Versicherungsmarkt" zwischen ca. 50,- Euro bis rund 150,- Euro pro Jahr - also inklusive der Versicherungssteuer.


Abhängig ist/sind wie immer bei diversen Versicherungsformen die Deckungssumme/n, die Vertragslaufzeit ( 3 Jahresbindung = 10% Dauernachlass) und ob man eine Selbstbeteiligung in seinem Versicherungsvertrag vereinbart haben möchte, sofern dies möglich ist.


Im übrigen besteht in einigen Bundesländern seit dem 01.01.2010 eine Versicherungspflicht!


Ich hoffe hier etwas weitergeholfen zu haben.

http://www.youtube.com/watch?v=KQGLg2Jvkm8
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Hallo Makio,

auch nach meiner Kenntnis müsstest Du beweisen, dass es Fehler in der Beratung gab... und das wird sicherlich sehr schwer werden. Es sei denn, Du lässt Dir nach einem Gespräch alle Themenpunkte explizit dokumentieren (über das standardisierte Maß hinaus)


Voraussetzung ist dafür aber auch, dass Du deinem "Berater" keine Dinge verschweigst (passend zum Thema), sondern mit offenen Karten spielst.


Sonst kann das Gespräch bzw. die Informationen und/oder Angebot/e auch nicht passend auf Deine aktuelle Lebenssituation zugeschnitten werden


Wie "DerHans" schon richtig mitteilte, haben viele Makler eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (man ist das ein lages Wort). Im besten Fall leistet diese Versicherung dann den nachweislich enstandenen Schaden.


Ich hoffe Dir etwas helfen zu können.

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Hallo harryderaal,

wenn man jetzt ganz genau ist, was man sein sollte/muss, hat Dein Freund leider keine Möglichkeit seinen enstandenen Schaden ersetzt zu bekommen.


Versichert wäre sein Fahrrad tatsächlich nur über seine eigene "zusätzliche" Fahrradversicherung, wie von Dir geschildert, die leider nicht besteht.


Das Fahhrad selbst ist immer automatisch in der Hausratversicherung mitversichert, sofern es nicht aus dem Haus/Keller (gehört zur Wohnung) bewegt wird.


Auch Deine Haftpflichtversicherung kann dafür nicht aufkommen.


Vorschlag: Dein Freund soll bitte bei seiner Versicherung anrufen und um eine Kulanzregelung bitten. Als Gegenleistung schließt er ab sofort eine Fahrradversicherung ein und erhöht eventuell die Versicherungssumme der Hausratversicherung, wenn es in dem Zusammenhang Sinn macht.


Alles andere wird sicherlich schlecht oder gar nicht funktionieren.


Ich hoffe hier etwas helfen zu können - auch wenn der Fall natürlich sehr ärgerlich ist.


P.S.: Macht in jedem Fall eine polizeiliche Anzeige - vielleicht habt ihr Glück und es wird wiedergefunden Viel Glück!!!

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Hallo Malbil,

mit Verlaub, die "Motorradversicherung" interessiert es sicher nicht ansatzweise ob Du mit oder ohne Helm fährst, da dies wahrscheinlich lediglich eine Ordungswidrigkeit darstellt. Somit interessiert sich "nur" die Polizei für dieses Verhalten.


Eine Außnahme könnte jedoch sein, dass Dein Handeln im direkten Zusammenhang mit einem von Dir verursachten Schaden steht. Dann wird auch die "Motorradversicherung" die Situation ganz genau prüfen.


Eventuell wird der Versicherer Dir gegenüber einen Regress der Schadenleistung verlagen. Regeressansprüche sind in der Höhe jedoch "nur" begrenzt vom Versicherer einforderbar.


Wenn Du vielleicht eine private Unfallversicherung hast, könnte dies auch schon ein Punkt sein, dass der Versicherer Dir grobe Fahrlässigkeit oder sogar vorsätzliches Handeln vorwerfen kann, sofern Du die private Unfallversicherung in Anspruch nimmst. Besser kann solche Fragen dann sicherlich ein Anwalt beurteilen.


Rein aus menschlicher Sicht solltest Du in jedem Fall jede erdenkliche Schutzkleidung tragen - Deine Gesundheit ist schließlich nicht käuflich!!!.

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Hallo AutoDissel,

beschäftige Dich doch mal mit Guerilla Marketing. Diese Form der Werbung ist oft sehr preiswert und kann einen hoch interessanten Nutzen haben.


Die Response auf Flyerverteilung und sonstigen "Standardaktionen" kann man heutzutage schon fast in den Mülleimer werfen. Natürlich ist der Einzelfall sowie die individuelle Zielsetzung dafür maßgeblich.


Guerilla Marketing kann aber auch juristisch grenzwertig verlaufen. Daher prüf bitte vorab alles genau, um eventuell drastische Reaktionen besser einschätzen zu können.


Viel Erfolg bei der Umsetzung!

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Hallo grafito,

ja, man kann die Versicherungssumme auch absenken, selbst wenn dann die Versicherungssumme nach der empfohlenen "Mindestversicherungssumme" unterschreitet (vereinbarter Unterversicherungsverzicht).


Wichtig! Hier ist darauf zu achten, dass man möglichst genau ausrechnet wie viel man tatsächlich in der Wohnung hat - also eigene Kleidung und Gegenstände.


Die Versicherung kann der Absenkung sofort zustimmen oder zur nächsten Fälligkeit. ( Fälligkeit wird unter dem Link unten näher erläutert ) Meist geht das aber sicher durch eine sofortige Vertragsumstellung.


Bei der Umstellung ist darauf zu achten, dass die Laufzeit der Versicherung nicht erneut um 3 Jahre, ab Vertragsänderung, verlängert wird.


Es sei denn, dass man keine Problem mit der Verlängerung hat. Durch die etwas verlängerte Laufzeit erhält man auch 10% Dauernachlass als kleines Dankeschön vom Versicherer.


Ich hoffe meine Antwort hilft etwas weiter.


Vielleicht ist das auch interessant?: Wie die richtige Höhe der Hausratversicherung wählen nach Modernisierung der Wohnung?

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Zusatz zur Fälligkeit - hab ich leider irgendwie vergessen - SORRY:


Jetzt vollständig! :o)


Die Fälligkeit ist immer der Zahlungsintervall der Versicherung. Angenommen Deine Versicherung hat am 01.03.2010 begonnen und Du zahlst jährlich, dann muss die höhere Versicherungssumme, sofern zutreffend, dem Versicherer zum 01.03.2011 angegeben werden.


Also ein Jahr später, sonst riskierst Du unterversichert zu sein. Voraussetzung ist natürlich, dass Du mehr in Deiner Wohnung hast, als aktuell versichert ist.


Bei einer monatlichen Zahlung wäre die Meldung dann zum Beginn des Folgemonats notwendig... usw...

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