hi

also ich habe viele meiner freunde auf freizeitkamps kennen gelernt yk also wo man übern wochendene oder mo-fr irgendwo hin fährt imean da kannst du gut was mit denn anderen was machen und wenn du bei denn reinscheisst seht ihr euch nie wieder

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hallo ich habe ein "krimi" buch welches auf einer wahren geschichte beruht undzwar geht es in dem buch um reinen kleinen 11 jährigen jungen der seine flucht aus syrien plant und das dann zsm mit seinem freund durch zieht

ich finde das buch echt gut jedoch ist es an manchen stellen sehr brutal und blutig

das buch heisst hesmats flucht

lg

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also dir eine Ausgangssperre zu erteilen dürfen sie dir bzw. dir und deiner Schwester nicht das es ein Menschenrecht ist frei zu sein und wenn sie es tuen würden würden sie sie Freiheitsberaubung begehen und dies ist eine Straftat. wie es mit dem essen aussieht weiß ich nicht genau aber da es eure erziehungsberechtigten sind denke ich das sie das dürfen wenn aber nur in einem gewissen Maße also 34 tage es euch zu verwahren ist dann doch to much und ihr solltet zum Jugendamt gehen aber wie gesagt da bin ich mir nicht ganz sicher

lg

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