Ich bin Realschüler, gegen meine Aufnahme am Gymnasium spricht nur dass ich keine zweite Fremdsprache ab der 6. Klasse gelernt habe. (Ich habe zwar seit der 1. Klasse Sorbisch in der Schule gelernt aber das ist nicht anerkannt beim Abitur). Jedenfalls habe ich seit der 7. Klasse Polnisch gelernt (Zuerst ein Jahr in der Schule, dann gab es diesen Kurs nicht mehr und ich habe es zwei weitere Jahre an der Volkshochschule weitergelernt). Nun habe ich aber keinen gültigen Beleg für eine zweite Fremdsprache, ist es daher möglich, wenn ich mir ein Sprachzertifikat hole, diesen Beleg mit einem staatsanerkannten Sprachzertifikat in Sachsen "auszugleichen" ?
Kann man mit einem Sprachzertifikat die 2. Fremdsprache nachweisen im Abitur in Sachsen?
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