Ich habe eine zugegebenermassen etwas schwierigere Frage:
Ich habe von einem Bekannten (österreichischer Staatsbürger, in Deutschland seit über 30 Jahren lebend und arbeitend) dessen Mutter (Österreicherin) in Österreich in einem Pflegeheim untergebracht ist. Nun hat er einen Brief erhalten, dass er bis zu 10% seines Einkommens nach Österreich überweisen muss, da die Geldmittel seiner Mutter aufgebraucht sind. Es gibt laut Gesetz keine Freigrenzen (siehe auch: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/10019967_4142531/b3ad8d49/StSHG%20RegressVO%20LGBl%2078_2011.pdf) Das Gesetz ist übrigens kein österreichisches Bundesgesetz sondern eine Sonderlösung des Bundeslandes Steiermark.
Mein Bekannter fragt sich jetzt ob er, weil er in Deutschland lebt, an dieses Gesetz gebunden ist? In Deutschland gibt es beispielsweise Freigrenzen von ca. 1100 € je Person für solche Fälle.
Oder anders gefragt, was kann ihm schlimmstenfalls passieren, wenn er nicht zahlt, können die ihm dann in Deutschland die Staatsanwaltschaft auf den Hals hetzen, wohl eher nicht, oder?
Und eine letzte Frage: Würde es was ändern wenn er die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt?
Ich wäre sehr dankbar, wenn es jemanden gibt der selbst solche Erfahrungen gemacht hat, oder sich mit der Thematik ein wenig auskennt. Mein Bekannter ist leider nicht so mit Foren etc. vertraut, und ich hoffe eure Antworten bringen ein wenig Licht ins Dunkel.