Hallo ich habe eine Frage und schilder mal die Situation:
Mein Freund (A) ist Eigentümer des Fahrzeuges. Es ist über meinen Papa (B) bei der Versicherung (V) versichert. Am Unfalltag fuhr eine dritte Person (C) mit dem dem Auto. Mein Freund A war Beifahrer. Sie fuhren auf der Landstraße und wollten rechts abbiegen, haben rechtzeitig geblinkt und abgebremst, beim Einbiegen ist ihnen hinten jemand reingefahren, den nenn ich mal (D). Die Versicherung erstattete meinem Freund das Geld für das Auto, weil sie die Schuld im Verhalten des (D) sahen. Dieser hat allerings Zivilklage eingereicht, weil er der Meinung ist der Fahrer (C) hätte nicht geblinkt und aprupt abgebremst. Angeklagt ist der Versicherung V, der Fahrer (C) und mein Papa (B). Die Versicherung hat einen Antwalt eingeschlaten. Demnächst ist die Verhandlung. Sowohl der Fahrer (C), als auch mein Papa (B) erhielten ein Schreiben, dass ihrerseits nichts weiter zu veranlassen sei und der Anwalt sich um die Sache kümmere. Ich habe den Antwalt angerufen und gefragt, ob der Fahrer (C) und mein Freund (A) bei der Verhandlung aussagen können. Er meinte mein Freund hat er als Zeugen benannt, es handele sich allerdings um eine Art Vorverhandlung, bei der keine Zeugen geladen werden. Der angeklagte Fahrer (C) könne kommen und ggf. aussagen, was wohl besser für uns wäre. Er kann allerdings nicht so gut Deutsch und bräuchte einen Dolmetscher, dies würde sein Sohn evt. übernehmen können. Daraufhin meinte der Anwalt, dass sein Sohn dies nicht machen kann und ein amtl. Dolmeter bestellt werden müsse, was die Prozesskosten allerdings erhöht und er deshalb davon absehen möchte. Er meinte ggf. könnte die Sache in einem Vergleich enden. Das wollen wir nicht, weil der (D) ja klar Schuld hat und dann Kosten auf uns zukommen würden zB im Rahmen der Erhöhung des Versicherungsbeitrages. Wie würdet ihr jetzt vorgehen?
kann mein Freund tats. nicht als Zeuge aussagen?
Kann der Sohn des C für den C übersetzen oder kann ein amtlicher Dolmetscher bestellt werden?
Wir fühlen uns etwas hilflos.
Vielen Dank für eure Antworten.