Also die Eltern werden definitiv noch Post nach hause bekommen. Im Schreiben wird unter anderem, die "verbotene" Seite gelistet sein und mit welchem Inhalt sich diese befasst. Viel spass, war bei mir auch letztens so und meine Eltern sind an die Decke gegangen, als sie gesehen haben, was ich mir heimlich so im Netz reinziehe

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Kann mir jemand bei meiner Frage helfen, bezüglich des Taschengeldparagraphen?

Guten Morgen zusammen!

Angenommen ich würde mitte Januar (da wäre ich 15 Jahre alt) in den Saturn gehen, und mir etwas für 90€ kaufen. Meinen Eltern möchte ich nichts davon sagen, weil es mir "unangenehm" ist, ihnen zu sagen, was ich mir kaufen möchte. Die Sache, die ich mir kaufen würde, ist von der USK ab 0 freigegeben. Die Kassiererin lässt mich die Ware kaufen, ohne nachzufragen, ob meine Eltern dies überhaupt erlauben. Folglich ist dieser Kauf "schwebend unwirksam". Heißt also: er ist nicht ganz gültig, aber auch nicht ganz ungültig (so wie ich das jetzt verstanden habe). Tun wir jetzt mal so, als hätten meine Eltern was gegen den Kauf. (Mir ist bewusst, dass meine Eltern den Kauf jederzeit rückgängig machen können, da er ja schwebend unwirksam ist)

Jetzt nehmen wir mal an, ich schaffe es, den Kauf und Besitz geheim zu halten.

Denn ich habe gelesen, dass der Kauf solange schwebend Unwirksam ist, bis meine Eltern zustimmen. Aber dadurch, dass ich den Kauf und den Besitz verheimlicht habe, wissen meine Eltern nichts vom Kauf und können logischerweise nicht zustimmen. Der Kauf bleibt also schwebend unwirksam.

Ist dies nach 2 Jahren immernoch der Fall? Können meine Eltern jetzt zum Beispiel nach 2 jahren immernoch sagen, wir gehen jetzt zum Saturn und du gibst das zurück?

Laut paragraph 108 bleibt der Kauf solange schwebend unwirksam, bis meine Eltern zustimmen,oder ich 18 bin. (So habe ich das verstanden. Ich glaube meine Frage da oben wurde beantwortet)

So wie ich das jetzt alles verstanden habe, gehe ich einfach, bis ich 18 bin, ein Risiko ein, dass meine Eltern mich mit der Ware erwischen und ich diese zurückgeben muss. Mehr passiert also nicht. Stimmt das?

Den Kompletten Paragraphen 108 könnt ihr hier nachlesen: https://dejure.org/gesetze/BGB/108.html

Das alles ist rein hypothetisch.

Danke schonmal im Voraus!

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Hängt natürlich immer davon ab, woher du das Geld hast und wie du zu diesem gekommen bist. Der Vertrag bleibt meiner Meinung nach und dem, was ich dem Paragraphen entnehmen kann, solange unwirksam, bis deine Eltern Kenntnis davon erlangen oder bis du volljährig bist.

Ich hab keine Erfahrung in Sachen Recht. Ist einfach nur meine Interpretation des Paragraphen.

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Bloss nicht Bankkaufmann. Die Banken stecken in der Krise und bauen eher Jobs ab.

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