Auf Nachfrage beim Standesamt wurde mir gesagt, dass in Folge einer Namensänderung der Geburtsname = der Name nach der Namensänderung ist!
Man hat hier lediglich die Möglichkeit erneut eine behördliche Namensänderung zu beantragen um so seinen alten Namen wieder anzunehmen. Hierfür muss man jedoch schriftlich seine Gründe (wichtige Gründe) darlegen.
Ich habe den Antrag heute gestellt und bin gespannt was herauskommt.... !