Wie es der Zufall will, gab es heute in meiner Hochschule eine Beratung zu Themen die das BAföG betreffen.

Rechtlich gesehen kann ein Student in dem jeweiligen beantragten BAföG-Zeitraum, in der Regel von August zu August des darauf folgenden Jahres, insgesamt 4800 € hinzhuverdienen. Dazu können noch ca. 1000 € Werbepauschale Kosten geltend gemacht werden. Dies bedeutet konkret, ein Student könne sogar bis zu 800 € je Monat auf 6 Monate gesehen verdienen. Entscheident sei, das der ganze Zeitraum, von 12 Monaten, berücksichtigt wird. Zu beachten ist jedoch auch, dass bei einem Verdienst über die 400 € der Zuschlag für PV/KV entfallen!

Gruß, 8472

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