"(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

1.

als Person über 21 Jahre Betäubungsmittel unerlaubt an eine Person unter 18 Jahren abgibt oder sie ihr entgegen § 13 Abs. 1 verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt oder"

Wie kann man dies verstehen? Bedeutet dies, dass ein 20 Jähriger mit einen 17 Jährigen konsumieren darf? Sprich zum unmittelbaren Verbrauch überlassen darf?

Konsum ist legal, Besitz nicht. Die Polizei muss eben den Besitz nachweisen.