Antwort
Auch wenn die Antwort zu spät kommt:
1.Gesetzlich droht Jugendlichen ab 14 Jahren eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren!!! Das ist kein Scherz!!!
2. Ich denke nicht dass die Schule was machen kann wenn der Täter im Knast sitzt :)
3. Falls sich herausstellt dass die Schule nicht dem Opfer geholfen haben droht ihnen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr aufgrund unterlassener Hilfestellung.