Hallo,
ich habe einen Laptop bezüglicher einer Reparatur oder Austausch der Festplatte auf Gewährleistung an den Händler geschickt. Am Telefon wurde mir gesagt das ich den Laptop nach 2-3 Wochen wiederbekomme.(Dies kann ich nicht beweisen, da Telefonisch).
Ich habe nun den Laptop erst nach 6 Wochen wiederbekommen, und die defekte Festplatte wurde duch eine Gebrauchte ersetzt, welche auch nicht in Ordnung war. Darauf habe ich 3 Tage später eine Neue bekommen.
Nun zu meiner Frage:
Habe ich einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung aber der 4. Woche.
Was ich noch erwähnen sollte ist, dass das Unternehmen meinen Laptop verlegt hatte und ich erst durch Nachfragen, ob mein Gerät bei Ihnen eingegangen ist, dies mitgeteilt bekommen habe.
Viele Grüße
Julian