Schwierige Frage
Theoretisch möglich!
Praktisch von Nachteil!
Sollte Person B ("ausziehen") wäre dies machbar!
Allerdings ist die Frage ob sich dies dann auch so verhält ;)
Andernfalls wird dies ein Finanzielles Problem zur Folge haben da dann Geldleistungen entfallen würden sowohl Miete als auch Lebensunterhalt!
Also nicht die Bedarfsgemeinschaft Verlassen:
Wie Geschildert verhält sich deine Situation wie folgt:
Du hast eine Frau mit 2 Kindern
diese Bedarf deiner Unterstützung!
Sollte dies dein "Zuständiger Job Center Mitarbeiter" nicht verstehen oder gar akzeptieren: Krank machen!
Aber ehy du hast Kinder also sei ihnen ein Vorbild und geh wieder Arbeiten sobald die Situaion dies Zulässt!
Du befindest dich bereits in einer Situation in der du Steuerzahler Geld kostest oder was meinst du wer Deinen "1 Euro job", eure Miete und euer Essen Finanziert?
Ausbildung machen Unschuhlung oder Ahnliches
mit Harz 4 hat ein Kind kein "Gutes Leben"
Nur "Gutes Überleben"
wer Weiß ob es das nächtes Jahr noch gibt? ;)
Mein Ratschlag:
Maßnahme->Krankmeldung-> Psychologe->Person A unterstützen->Arbeit