1 Punkt im Abi - warum erst bei 20%?
Um einen Punkt im Abitur zu erhalten müssen 20% der Punkte in einer Prüfung erzielt werden.
Um die volle Punktzahl (15 P) zu erhalten müssen jedoch nur 95%, also nicht einmal 100% der Punkte erzielt werden.
Wenn man gar nicht zu einer Klausur antritt oder einen Täuschungsversuch unternimmt, kommen ebenfalls 0 Punkte heraus.
Damit sind die Prüflinge, die 19% der Aufgaben richtig lösen, nicht mehr gleich behandelt, denn auch sie erhalten 0 Punkte, und das, obwohl sie fast 1/5 der Gesamtpunktzahl erzielt haben!!!
Zudem ist der Sprung von 0 auf 1 Punkt mit 20% unverhältnismäßig größer als der Sprung z.B von 6 auf 7 Punkte . Für diesen 1 Punkt benötigt man nämlich nur 5%.
Was also ist die Begründung für diesen unverhältnismäßigen Maßstab und könnte man dagegen ggf. juristisch vorgehen?
