Sagen wir ich habe sehr einzigartige Tötungsmerkmale, an denen man genau erkennt, dass es der „Blabla-Killer“ war (erfundener Name). Zum Beispiel dass was bestimmtest auf die Stirn geschrieben wird mit wasserdichtem Fineliner von Stabilo. Und einmal die Woche jeden Sonntag um Punkt 2 Uhr wird der Mord begangen.
Wenn man mich jetzt fest nimmt als verdächtiger, aber nichts felsenfest beweisen kann sondern soviele beweise hätte, dass ich in Amerika wo die Justiz ja gefühlt so funktioniert, dass man erst beweisen muss, dass man unschuldig ist als anders herum, grade so schuldig gesprochen werde, die Morde trotz meiner Festnahme aber weiter gehen jeden Sonntag Punkt 2 mit dem selben Stabilo Fineliner.
Müsste man mich unter den Umständen freilassen oder bleib ich einfach trotzdem eingesperrt?