Hallo Gemeinde,
ich habe hier einen äußerst eigenartigen Fall!
Hintergrund:
Mein Onkel der nun schon über 80 Jahre ist, hat mich gebeten sein Fahrzeug -einen relativ gut erhaltenen Wagen mit für sein Alter sehr sehr wenigen Kilometern zu verkaufen weil er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fahren kann. So, ich also das Fahrzeug abgeholt und noch ein mal von innen gereinigt und an einem Platz abgestellt wo es sicher ist.
Bei der Abholung und Überführung ist mir nichts sonderbares aufgefallen, er lief einwandfrei und das Fahrzeug ist scheckheftgepflegt und hat nur sehr wenige Kilometer runter. Alle Kundendienste wurden gemacht usw.. also optisch und technisch so wie ich das beurteilen konnte einwandfrei.
Ich habe also einen Käufer gefunden, der das Fahrzeug angesehen, angehört und Probe gefahren hat - nach ewigen Verhandlungen haben wir uns auf einen Kaufpreis geeinigt der mehr als tausend Euro unter dem eigentlichen Verkaufswert liegt geeinigt.
Heute ruft mich der Käufer an und beklagt das das Fahrzeug wohl stehen geblieben wäre und die ansässige Werkstatt hätte "gesagt" das dies und jenes ersetzt werden müsse.
Jetzt bin ich natürlich der BUH-Mann! Ich kann nur bestätigen das das Fahrzeug bei der Überführung einwandfrei gelaufen ist und ich keinerlei Mängel festgestellt habe. Die Probefahrt verlief auch ohne Zwischenfälle.
Was denkt ihr denn? Wie soll ich reagieren?
Der Käufer verlangt nun eine Kaufpreisminderung!?
Normalerweise ist es ja so das wenn jemand ein gebrauchtes Kfz von privat kauft, es probe gefahren hat und dem Kaufvertrag zustimmt mit dem Zusand des Fz's zufrieden ist und er es in Kauf nimmt dieses Fz in diesem Zustand zu übernehmen oder?
Ich weiss ja nicht was an der Sache dran ist, aber für meinen Teil hätte ich kein Fz verkauft wenn ich über Mängel bescheid gewusst hätte, eben so wenig wie mein Onkel! -Dafür sind wir viel zu ehrlich!
Also was denkt ihr wie ich weiterhin reagieren soll und überhaupt!?
Ich kann - wenn es den Tatsachen entsprechen sollte das tatsächlich so viel an dem Fz repariert werden sollte - den Frust der Autokäufer gut verstehen, aber wie sieht es mit der Zuständigkeit von mir aus?
Ich habe eine beglaubigte Urkunde die mich zu dem Kauf ermächtigt, mein Onkel hat das Fahrzeug immer und regelmäßig in der Werkstatt überholen lassen, ich habe ihn selbst überführt und mehrfach gefahren. die Probefahrt verlief problemlos.
Bin ich regresspflichtig, habe ich etwas zu befürchten von wg. Schadensersatz usw?
Vielen Dank für zahlreiche Antworten!