Angenommen, man hat den A2 Führerschein und lässt die Software des Motorrads so ändern, dass man jederzeit zwischen der A2 und A Leistung wechseln kann.

Kann einem dann das Fahren ohne Führerschein unterstellt werden, auch, wenn man theoretisch ja nicht nachweisen kann, dass man in dem offenen Modus gefahren ist?