Die richtige Kündigung beim Arbeitgeber

Hallo zusammen,

momentan befinde ich mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, welches ich auf Grund einer deutlichen beruflichen Verbesserung zum 31.12.2012 kündigen möchte. Der neue AV ist schon unterschrieben und meine Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen (nicht zum Monatsende oder zum 15.).

Ich habe zwei Fragen:

a) Die Firma ist lt. Arbeitsvertrag in Potsdam (Wohnsitz meines Chefs) betrieblich gemeldet. Der Arbeitsort ist jedoch Berlin, dies ist auch im AV so geregelt. Kann ich die Kündigung trotzdem am Arbeitsort persönlich übergeben? Oder muss sie meinem Chef an die Firmenadresse, d.h. zu Hause zu gehen (da Firmensitz = seine Privatadresse)?

b) Ich werde die Kündigung persönlich übergeben. Sicher ist sicher! Das Schreiben habe ich bereits formuliert. Ich habe einen Satz der lautet "Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meiner Kündigung mit Ihrer schriftlichen Kenntnisnahme." (am Ende des Schriftstücks ist dann ein Feld für seine Unterschrift vorbereitet). Ich traue meinem Chef zu, dass er sich weigert, diese Unterschrift zu leisten. Lt. Internetrecherche ist er auch nicht verpflichtet, den Erhalt zu bestätigen. Was kann ich tun, um mich hier abzusichern? Ich möchte natürlich nicht, dass er später behauptet, die Kündigung nicht erhalten zu haben und den großen Ahnungslosen spielt. Soll ich in dem Fall eine Kollegin hinzurufen, ihr das Schriftstück zeigen und mitteilen, dass sich unser Chef weigert mir selbiges zu quittieren?

Ich weiß, dass eine Kündigung natürlich eine einseitige Willenserklärung ist. Trotzdem ist es meine erste Kündigung und ich möchte keinen Fehler machen. Ich will mich gütlich verabschieden und mir auch nichts nachsagen lassen.

Wenn sonst einer etwas weiß, was ich unbedingt noch berücksichtigen muss, freue ich mich über jeden Tipp!

LG SpreeBorusse

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wenn dein ched sie nicht abzeichnen wird schicks per post an die adresse im arbeitsvertrag und zwar per einschreiben!!! dann ist definitiv sichergestellt, dass der brief angekommen ist...wenn du möchstet kannst du das auch mit "einschreiben + rückschein" machen (ist zwar etw. teurer aber dann bekommst du noch eine bestätigung, dass der brief definitiv angekommen ist) ist der brief in empfang genommen worden bist du rechtlich auf der sicherern seite, selbst wenn er den angeblich nicht geöffnet hat, da es rechtlich nur um den erhalt der kündugung geht und die ist ja mit dem einschreiben bestätigt...

viel glück

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