Wie mache ich das genau mit meiner Kündigung? Hab ein sehr schlechtes Gewissen...

Hallo,

erstmal zu meiner Geschichte. Ich habe August 2013 meine Ausbildung zur Erzieherin beendet und habe direkt eine neue Stelle für 20 Stunden die Woche bei einem anderen Träger in einem Kinderheim erhalten. Parallel habe ich angefangen, Soziale Arbeit zu studieren (berufsbegleitend). Ich hab aber mit der Zeit gemerkt, dass ich mit meinem Team dort nicht zusammenarbeiten kann. Mein Chef ist so festgefahren in seiner Arbeit, dass er keine neuen Ideen zulässt und Neulinge haben sowieso nichts zu sagen. Das Team folgt ihm natürlich auf Schritt... Trotz allem scheint mich mein Team irgendwie doch zu mögen. Aber die Kritiken, die teilweise rausgehauen werden, sind nicht sonderlich professionell und tun mir im Herzen weh... Dementsprechend habe ich mich jetzt woanders beworben... Ich habe in einem Mutter-Kind-Heim ein super Angebot erhalten und die Stundennazahl ist auch viel höher, was ich persönlich auch anstreben wollte... Jetzt habe ich ein paar Fragen... 1. Wir bringe ich es meinem Team und meinem Chef bei, wenn ich jetzt wirlich in der anderen Gruppe genommen werde? Sicherlich werden die mir ein schlechtes Gewissen einreden. 2. Was hat man denn laut BAT-KF für eine Kündigungsfrist? ich blick da ehrlichgesagt nicht durch.. 3. Könnte ich auch parallel für einige Wochen schon in der neuen Einrichtung arbeiten, wenn mein Arbeitsvertrag in der alten Einrichtung noch läuft? Ich bin ja "nur" auf 20 Stunden eingestellt und habe nächsten Monat sowieso 3-4 Wochen kaum Dienste. Wie ist das gesetzlich? Ist das überhaupt möglich?

Danke schonmal für eure Hilfe

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Habe vor kurzem auch bei meinem Arbeitgeber gekündigt. Ich denke ich kann weiter helfen.

Zu Frage eins: Offen und ehrlich sein. So fährt man immer am besten. Kein schlechtes Gewissen einreden lassen. Es ist dein gutes Recht zu kündigen. Du musst sie halt schriftlich abgeben und es muss daraus hervor gehen, dass du aufjedenfall zu einem bestimmten Zeitpunkt (Kündigungsfristen sind zu beachten) kündigst. Bei einer fristlosen Kündigung ist ein erheblicher Grund anzugeben. Bei einer Kündigung, in der die Frist eingehalten wird, brauchst du nicht mal einen Grund angeben. Zu Frage 2: Ich weiß nur die gesetzlich geregelten Kündigungsfristen. Es kommt auch auf deinen Arbeitsvertrag an. Grundätzlich ist es so: In der Probezeit hast du eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Da bist du aber wahrscheinlich schon draußen. Gesetzlich gilt dann eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Du kannnst, wenn es im Arbeitsvertrag nicht geregelt ist, zur Monatsmitte oder zum Monatsende kündigen. Du musst halt rechtzeitig schriftlich bescheid sagen, also du kannst meinetwegen nicht am 15.05. sagen dass du zum 31.05. kündigst. Du hast auch gesagt, dass dich ihre Kritik manchmal sehr schmerzt, weil sie nicht sonderlich professionell ist. Ich weiß nicht genau ob dass als Grund reicht, aber unter besondern psychischem Druck kann man auch fristlos kündigen, wie z.B. Mobbing, was aber etwas schlimmer ist als unprofessionelle Kritik. Also weiß ich nicht ob dies ausreicht. Zu Frage 3: Grundsätzlich schon. Musst in deinen Arbeitsvertrag nach sehen. Es gibt noch das Gesetz, dass man nicht gleichzeitig in 2 konkurrierenden Unternehmen arbeiten darf. Ich weiß nicht ob das jetzt auf Kinderheime und Mutter-Kind-Heime auch zutrifft. Könnte ich mir vorstellen, bin mir aber nicht sicher. Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen. Viel Glück !!!

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