Bei mehrtägigen Auslandsreise ist immer der Spesensatz des Zielortes anzuwenden. Also im 1. Fall Paris; im 2. Fall Italien und im 3. Fall Kroatien.

Sollten am einem Tag mehrere Ziele angefahren werden ist der "teuerste" Zielort maßgebend.

Bin seit Jahren permanent auf Reisen und so wie oben beschrieben erfolgte auch immer meine Abrechnung. Daher bin ich mir absolut sicher.

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Der einzige Grund liegt darin das beim Genehmigungsverfahren für den Tunnelbetrieb LPG nicht Bestandteil des Verfahrens war.

Die angebliche Explosionsgefahr ist schon längst mehrfach wiederlegt und gehört ins Reich der Legenden. Deshalb sind LPG-Fahrzeuge auch schon lange in Parkhäusern erlaubt. Nur ganz vereinzelt gibt es noch Parkhäuser/Tiefgaragen die es, meistens aus Unwissenheit, noch immer verbieten. Sind aber nur noch max 1 %.

Der Wiedersinn in der Regel bei Eurotunnel liegt ja schon darin das Gasflaschen in Wohnwagen/Wohnmobilen erlaubt sind.

Es wäre durchaus möglich nachträglich ein Genehmigungsverfahren für LPG im Eurotunnel nachzuholen. Nur leider schieben sich Frankreich und GB da gegenseitig den schwarzen Peter zu. Jeder sagt das müsste der andere machen.

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