Antwort
Hallo, der leibliche Vater der Kinder muß der Namensänderung zustimmen. Das muß schriftlich erfolgen. Stimmt er nicht zu , wird kein Standesamt die Namensänderung beurkunden. Wir hatten so etwas im Bekanntenkreis. Da ging es bis vor Gericht.
L.G.