Antwort
Hundetrainer/innen brauchen eine Erlaubnis nach Paragraph 11 TSchG seit dem 01.08.2014. Die Voraussetzungen zum Erhalt der Erlaubnis sind bundesweit sehr unterschiedlich, aber ohne Ausbildung geht da gar nichts. Die privaten Ausbilder sollten einfach verglichen werden (dogument, canis, falke&ziemer, animallearn und etliche andere...). Ich bin selbständig in Vollzeit mit einer Hundeschule, hab Ausbildung und Gründung ohne Partner/in oder Unterstützung geschafft, aber: ich hatte vorher jahrelange Berufserfahrung, ein Studium im Hintergrund, viel Erfahrung in der Arbeit mit Menschen. Hundetraining ist 80-90% Menschencoaching. Wer das nicht will oder kann, sollte eher in den Bereich Tierpflege gehen.