Ich hatte mir die gleichen Fragen gestellt und bin zu folgenden Antworten gekommen:
zu 1.: Wenn auch nur eine Wohnung vermietet ist, so muss die Legionellenprüfung im gesamten Wassernetz, wie in der TrinkwV vorgeschrieben, durchgeführt werden.
zu 2.: Da das Rohrleitungsnetz Gemeinschaftseigentum ist, werden hier die Kosten normalerweise auf alle Eigentümer umgelegt.
zu 3.: Wenn eine Hausverwaltung vorhanden ist, so ist diese in der Pflicht sich darum zu kümmern. Ansonsten müssen die Eigentümer dafür sorgen.
Ich bin davon auch nicht wirklich begeistert. Wer soviel Geld hat, dass er sich als Finanzanlage Wohnungen kaufen kann um diese zu vermieten, kann die dadurch entstehenden Kosten (Legionellenprüfung) auf die Eigentümergemeinschaft verteilen.