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Ach und noch was... Falls der Voreigentümer Deine Immobilie noch bewohnen sollte, dann geh zum Amtsgericht, wo Du ersteigert hast und lass Dir eine vollstreckbare Ausfertigung von Deinem Zuschlagsbeschluss geben. Dann setz dem Voreigentümer per Einschreiben mit Rückschein eine Frist zum Auszug und bemüh Dich parallel um einen Gerichtsvollzieher. Das kostet ein bisschen Geld, aber da es sowieso etwas Zeit brauch bis der GV in Gang kommt, hast Du das schon mal angeschoben und kannst es auch wieder stoppen. Der GV wird im schlimmsten Fall einen Räumungstermin festsetzen und die Räumung vornehmen.
Viele Grüße
Joachim
www.zwangsversteigerungsseminare.de
Zur Immobilie gehört alles was fest an oder eingebaut ist (Streitfälle sind da eher Einbauküchen, die aber auch fest eingebaut sind).
Die Terrasse gehört zur Immobilie. Falls der Voreigentümer noch in der Immobilie wohnt, die Du ersteigert hast, rate ich Dir so schnell wie möglich eine Bestandsaufnahme mit Zeugen und Fotoapparat vor zu nehmen, falls Du Zutritt zur Immobilie bekommst.
Falls die Immobilie nicht vom Voreigentümer bewohnt ist und frei ist, rate ich Dir zusätzlich zu den Fotos noch eine Kamera in Richtung Terrasse zu installieren und laufen zu lassen.
Erteile dem Voreigentümer schriftlich Hausverbot wenn er die Immobilie schon geräumt hat, wechsel so schnell wie möglich die Schlösser aus. Weise Ihn darauf hin, das Du ihn anzeigen wirst, wenn er Dich bestiehlt!
Er kann das ja gerne gerichtlich mit Dir klären... das wird er sich aber wahrscheinlich schon aus Kostengründen überlegen.
Falls er die Immobilie noch bewohnt überlege Dir wie viel er dort noch zerstören kann, wenn Du es darauf an kommen lässt (z.B. Heizung, Fenster, Elektroleitungen, Sanitär usw.) Dann kann es klüger sein zu drohen und dann nur bei Bedarf noch wegen der Terrasse nach zugeben. Je nach dem wie hoch der Wert der Terrasse ist und wie hoch ein anderer Schaden sein könnte.
Viel Erfolg
Joachim
www.zwangsversteigerungsseminare.de