Ich hab das hier gefunden: http://www.avandeo.de/gartenmoebel-sicilia-polyrattan-hollywoodschaukel-schwarz-2-sitzer

Viel Spaß noch beim Gartengestalten, aber krieg keinen Hitzschlag dabei! ;-)

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Spreche doch besser mit deiner Freundin, als mit Fremden aus dem Internet darüber...

Aber: echte Liebe übersteht auch eine Weile Fernbeziehung und vielleicht kommt sie ja mit?

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Wenn er das Geld und du das Tablet hast, dann ist es deins. Punkt. Dann habt ihr - auch ohne unterzeichneten Vertrag - einen gültigen Kaufvertrag geschlossen (wenn man z.B. am Kiosk eine Zeitung kauft, unterschreibt man ja auch nichts).

Habt ihr beide eine mündliche Willenserklärung abgegeben (also einfach gesagt "ok, ich geb dir das Tablet" "Ok, ich geb dir 150 Euro dafür") und Ware gegen Geld ausgetauscht, damit ist der Kauf abgeschlossen. zum Beispiel in einem laden kann der Verkäufer ja auch nicht, nachdem man schon wieder draußen ist und etwas gekauft hat, einem hinterher laufen und wieder "zurück tauschen".

Er kann dich also nicht dazu zwingen, das Tablet wieder herzugeben. Sollte er jedoch das Geld noch nicht haben (oder du hast es noch nicht z.B. überwiesen), dann könnte er er zurück fordern.

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