Danke, aber leider geht dies aus dem Scheidungsurteil nicht
hervor. Es ist dort nicht thematisiert, lediglich die Scheidung und die
Übertragung von Entgeltpunkten der Rentenversicherung von mir auf ihn.
In einem Merkblatt zum Urteil wurde noch darauf hingewiesen, ab
welchem Tag nachehelicher Unterhalt im Falle der späteren Beantragung
eines Ehegatten erfolgt.
Das ärgerliche und für mich unverständliche ist, dass er zum
Zeitpunkt der Scheidung ein fast doppelt so hohes Einkommen hatte als
ich. Und ich hatte nur staatliche Unterstützung erhalten. Unterhalt
während der Trennung hatte ich nicht gefordert, war vom Arbeitsamt aber
auch nicht darauf aufmerksam gemacht worden. Ich hatte lediglich für
unser Kind Unterhalt beantragt.
Ich hatte in der Zeit eine Ausbildung gemacht und von der Stütze
gelebt und danach ein Jahr eine schlecht bezahlten Zeitarbeitsplatz. Als
ich endlich einen besseren aber auch noch nicht gut bezahlten Job
hatte, kam endlich das Scheidungsurteil. Jetzt hab ich seit einem halben
Jahr endlich einen vernüftigen Job, leider nur auf 2 Jahre befristet,
so dass ich noch nicht weiß, was in Zukunft noch alles auf mich
zukommt...
Falls ich ihm tatsächlich Unterhalt zahlen muss, wie lang hat er denn
überhaupt darauf Anspruch?????? Die Probleme mit ihm und der Scheidung
hören einfach niemals auf.