vl. einer aus deinem umkreis bruder etc. über nacht während du geschlafen hast herumgespielt oder das passiert mit meinem bass auch immmer du musst ihn beim (pcneuinstallieren/sonst alles ausstacken und wieder einstecken und den bass aufdrehen)

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wir könnten zwillinge sein ich muss(müssen nicht aber soll von meiner mutter aus) eine mathe nachprüfung mahcen aber ich spiele im computer aber trotzdem ich werde die prüfung nicht amchen

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an deinen deutschkenntnisen arbeiten wir noch aber JA FRAG SIE !!!

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du weist schon das Windows 7 RIESENGROß ist nur zur info also brauchst du einen grosssen usb stick (gross=viel speicherplatz) und auserdem du brauchst dafür einen zertifikationskey

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NOCHMAL DIE FRAGE BRAUCH ICH EINEN ROUTER DA ICH NMLICH KEINEN HABE !!!!?????

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achja ich habe vista und ich sehe GARNICHTS

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Ich hoffe das man noch spiele spielen kann aber ist doch egal 100 jahre wirst du nicht mehr leben und wenn doch dann kannst/wirst du sowieso nicht spielen

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Einbürgerung für anerkannter Asylbewerber

Guten Tag. Ich würde mich auf deine Antwort freuen!

Ich bin wieder hier um eine ganz wichtige Frage zu stellen und hoffe,dass ihr mir dabei Helfen würdet. Es geht hier um ein Asylverfahren das schon ABGESCHLOSSEN ist!

Der Asylbewerber ist in Oktober 2007 nach Deutschland Legal eingereist, hat aber im März 2008 Asyl beantragt.

Er sei erst im Oktober 2011 als Asylberechtigter anerkannt.(§16a GG) Aufenthaltserlaubnis §25 abs 1.

Der NICHT mehr Asylbewerber arbeitet zur Zeit und möchte einen Einbürgerungsverfahren eröffnen. Zurzeit habe er ein Visum und Aufenthalterlaubnis bis Oktober 2014.

Wie ist das eigentlich, wenn er den Deutschen Pass erhalten/sich Einbürgern lassen möchte? Was sind die Voraussetzungen?

Nach wie vielen Jahre darf/kann er das tun? Ich weiß,dass die Jahre während des Asylverfahrens angerechnet werden.

Ab wann darf er denn einem Einbürgerungstest teilnehmen? INFO Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge Bei der Anspruchseinbürgerung und bei der Ermessenseinbürgerung gilt für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention das gleiche wie für andere Einbürgerungsbewerber. Zeiten des Asylverfahrens werden vollständig angerechnet. Mehrstaatigkeit wird bei dieser Gruppe nach einer möglichen Prüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, ob die Verfolgung fortbesteht, generell hingenommen. Außerdem werden bei der Ermessenseinbürgerung für anerkannte Flüchtlinge kürzere Aufenthaltszeiten verlangt (sechs Jahre).

Wann genau kann er nun dieses Prozess beginnen?

Ich würde mich auf jeder Antwort freuen.

Vielen Dank!!!

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Dr.House-Meister

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Dr.House-Meister

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