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1989Kevin1989

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1989Kevin1989
06.07.2015, 15:37
Maklercourtage fällig trotz unbestätigtem Kaufvetrag (Landwirtschaftliches Anwesen in Baden Württemberg mit Vorkaufsrecht für Landwirte)?

Wir haben den Kaufvertrag beim Notar bereits unterschrieben. Nun gibt es in BW allerdings ein landwirtschaftliches Vorkaufsrecht für Landwirte. Unser Kauf wird nun ausgeschrieben und unter Umständen könnte uns ein Landwirt das Anwesen wegschnappen.

Nun haben wir eine Rechnung vom Makler bekommen, damit wir die Courtage sofort bezahlen sollen. Allerdings bekommen wir erst bis in ca. 6-8 Wochen besttätigt, ob der KV überhaupt zustande kommt oder ein Landwirt von dem Vorkaufsrecht Gebrauch macht.

Müssen wir den Makler bereits davor bezahlen? Wenn nachher ein Landwirt den Hof möchte, haben wir ja sozusagen das Geld verschenkt. Ist das rechtens?

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Antwort
von 1989Kevin1989
07.07.2015, 08:11

Der Kaufvetrag wurde allerdings unter Vorbehalt unterschrieben - unter Vorbehalt so lange, bis die erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

Sollte es nun zu einer Inanspruchnahme des Vorkaufrechtes eines Landwirtes kommen, bleiben wir ja auf den Maklerkosten sitzen?

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