Antwort
Da die Hausverwaltung mir weismachen wollte, dass die da Durchgangsrecht hätten, habe ich dann doch einfach mal einen Anwalt gefragt. Es geht mir zwar nicht darum, einen Kleinkrieg vom Zaun zu brechen, aber die Antwort auf die höfliche Frage bei der Hausverwaltung war derartig pampig, dass ich das dann doch genauer wissen wollte.
Laut dem Anwalt haben die keinerlei Berechtigung zum Durchgang, es seie denn es wäre eine Gefahr im Verzug, die man sofort abwenden müsste.
Entsprechend einfach mal an die Verwaltung weitergegeben mit der Bitte, zukünftig mit dem jeweiligen Mieter einen Termin zu machen. Mal sehen, ob da noch was kommt.