Antwort
Hallo, ich nehme an, du arbeitest freiwillig in den Sommerferien. Das ist dann kein Pflichtpraktikum sondern ein normales Dienstverhältnis. Du sollst also den Mindestlohn laut deiner Tätigkeit bekommen. Im Handel gibt es für Ferialpraktikanten normalerweise keine Abstufungen. Lg