Das Anbringen einer Autokamera ist nun aber grundsätzlich erlaubt. Ein anlassloses permanentes Filmen und Speichern des öffentlichen Straßenverkehrs hingegen bleibt aber verboten da es gegen den Datenschutz verstößt (Art. 6 DSGVO, § 4 BDSG). Der Dashcam-Einsatz ist somit im öffentlichen Raum nur in engen Grenzen erlaubt.

Deutschland ist sehr streng was Datenschutz angeht daher sollte man wirklich aufpassen. Mein Vater selbst hat eine Dashcam und das schon seit Jahren selbst als es noch nicht erlaubt wurde. Du kannst sie anbringen und versuchen sie auch, falls es zu einem Unfall kommen sollte, vor Gericht als Beweismittel zu verwenden da es Gesetzlich noch nicht darüber alles im Einklang ist. Bei Fragen würde ich einfach den ADAC oder auch Autohäusern anrufen die müssten sich auch mit dem Thema besser auskennen.

Lg

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.