Ich stelle diese Frage da ich mich für Jura interessiere...
Wenn Person "B" sagt ich gehe in ihre Küche und die Person "A" sagt "Nein sie betreten meine Küche nicht" und Person "B" sagt "ich bin die Vermieterin" und die Küchentür öffnet und die Küche betritt besteht eine Chance das Person "A" in diesem Fall Schmerzensgeld in Millionenhöhe bekommt wenn Person "A" angibt in der Küche vor dem Betreten von Person "B" onaniert zu haben und Person "A" seit 3 Jahren in Psychologischer Behandlung ist da sie nach dem onanieren in einem Zimmer für 24 Stunden niemanden mehr in das Zimmer lassen kann weil sie Angst hat das sich eine andere Person mit diesen Spermien Schwängern könnte?