Antwort
Also laut Paragraph 2 Grundgesetz hast du das Recht auf körperliche Unversehrtheitund. Das gilt auch für die Haare, da diese zum Körper gehören. Schneidet jemand deine Haare gegen deinen Willen ab, ganz egal ob es deine Mutter, der Friseur oder eine fiese Mitschülerin ist, dann stellt das (so banal es vielleicht klingt) den Straftatbestand der Körperverletzung dar.
Eine Frau wurde vor ein paar Jahren zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, weil sie ihrem schlafendem Lebensgefährten die gesäßlangen Haare bis zu den Schultern abgeschnitten hat.