Vorgerichtliche Inkassokosten einklagbar?

Hallo allerseits,

ich habe folgendes Problemchen: ich als Selbständiger habe neulich eine Rechnung nicht rechzeitig bezahlen können, und nach der 3. Mahnungen per eMail habe ich die Hauptforderung einschließlich der 7,50 € Mahngebühren bezalt. Zeitgleich hat sich ein Inkassobüro bei mir gemeldet. Nicht schön, aber so etwas passiert. Die Hauptforderung betrug 67 €, angebliche Mahnkosten des Auftraggebers (bei vollautomatisiert versendeten eMail-Mahnungen) nun 20 €, Inkassokosten gut 70 €.

Da Inkassokosten in der ständigen Rechtsprechnung nicht anerkannt werden (Schadensminderungspflicht des Gläubigers), habe diese dann auch nicht mehr bezahlt.

Hier ein paar Gerichtsurteile dazu: http://alt.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/archive/index.php/t-53663.html?s=e8d981aacba0b3fffb5fcbf9e87e13d4

Ich hatte vor Jahren einen ähnlichen Fall, da hatte das Inkassobüro dann auch recht bald aufgegeben.

Heute habe ich jedoch einen Brief eines (mit dem Inkassobüro verbundenen) RA erhalten. Das hat mich dann doch etwas erstaunt. Er fordert neben den vorgerichtlichen Inkassokosten nun auch seine Geschäftsgebühr und Auslagen. In der Summe sind wir jetzt bei 153 €.

Ich habe eigentlich keine große Lust, meinen Anwalt mit diesem Blödsinn zu behelligen. Die 153 € möchte ich natürlich auch nicht zahlen. Ich könnte mir vorstellen, die Differenz zu den 20 € angeblichen Mahnkosten noch zu bezahlen und es dann darauf ankommen zu lassen.

Es wäre nicht das erste Mal, daß ich mich vor Gericht selbst vertreten hätte. Aber besonders scharf bin ich da natürlich auch nicht drauf, zumal der Gerichtsstand laut AGB sicherlich beim Gläubiger wäre.

Wie sind Eure Erfahrungen? Wie reagieren Gerichte und Inkassodunstkreis bei "Vollkaufleuten"? Gibt's da Unterschiede? Mahnbescheid wär ja nicht das Problem - dem würde ich widersprechen. Aber eine Klage wegen vorgerichtlicher Inkassogebühren? Ist das wahrscheinlich? Bluffen die? Was meint Ihr?

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Hab jetzt doch meinem Anwalt den Sachverhalt geschildert. Er rät mir, zu zahlen. Das korrespondiert auch mit diesem Ratgeber: http://www.recht-hilfreich.de/inkasso-frankfurt/inkasso/inkassokosten-erfolgreich-abwehren-so-gehen-sie-richtig-vor/

Der springende Punkt ist, ich war in Verzug. Hier wird eben doch zwischen Unternehmer und H4 unterschieden.

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Seit der Generation der Twin-Cam-Motoren ist an den Dingern nicht mehr viel toll. Die sind nämlich mittels Ausgleichwellen weichgespült. Da vibriert nichts mehr. Man spürt vom Motor nicht mehr als beim Japaner. Hinzu kommt, daß die jüngeren Motoren mit Einspritzung auch wesentlich schneller laufen und auch nicht einfach heruntergeregelt werden können. Der typische Potato-Sound (bzw. Rhythmus) ist damit auch weg. Genau diese beiden Punkte waren aber ganz wesentlich für das Harley-Feeling. Die aktuellen Harleys leben nur noch vom Mythos der alten Modelle.

Wer Harley-Feeling sucht, sollte sich 'ne alte Harley (Evo, Shovel...) kaufen (oder 'ne Yamaha Wild Star - die kann den Potato-Sound und die Vibrationen auch).

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Harley ist nicht gleich Harley. Da gibt's gewaltige Unterschiede. Der Mythos wurde begründet durch die älteren Modelle (Panhead, Shovelhead, Evo). Archaische Technik, unverwechselbarer, stolpernder "Potato"-Sound, und erhebliche Vibrationen, die einen beim Fahren jeden Kolbenschlag spüren lassen. Zusammen mit der Optik (langer Radstand usw.) rufen diese Bikes jede Menge Emotionen hervor.

Mit Einführung des TwinCam-Motors verabschiedete man sich von den meisten dieser Merkmale. Was blieb, war eigentlich nur noch die Optik. Die neuen Ausgleichwellen erstickten die Vibrationen im Keim (alternativ werden die Motoren in manchen Modellen gummigelagert). Per Einspritzung und elektronischer Steuerung hob man die Leerlaufdrehzahl an. In Verbindung mit den hierzulande vorgeschriebenen Auspuffanlagen ist vom typischen "Potato"-Sound nichts mehr geblieben. Manche TwinCam-Fahrer betrieben großen Aufwand, um die Leerlaufdrehzahl wieder abzusenken (beim Vergaser ist so etwas viel einfacher). (Manch einer wird jetzt vielleicht den Zeigerfinger heben und auf zu geringen Öldruck bei niedrigem Leerlauf verweisen wollen. Wenn ich Zeit hab, suche ich vielleicht mal 'nen fundierten Beitrag im Motor-Talk(?) heraus, der dieses Argument glaubwürdig widerlegt.)

Als ich damals vor der Entscheidung stand, welches fette Bike ich mir kaufen sollte, bin ich auch 'ne Heritage TwinCam probegefahren. Ich war bitter enttäuscht. Keine Vibrationen. Das Teil fühlte sich an, wie'n Japaner mit Elektromotor. Ich bin seinerzeit auch viel Yamaha gefahren und fühlte mich von der Motorcharakteristik am ehesten an die 1100er Dragstar erinnert. Da ich keinen Oldtimer fahren wollte, hab ich mich dann doch lieber für die Wild Star entschieden. Charakter wie ein Schiffsdiesel - hier spürt man wirklich jeden Kolbenschlag. Grundsolides Eisen, an der Starrahmenoptik gibt's nichts zu nörgeln, und sie hat von allem etwas mehr - mehr Radstand, mehr Drehmoment bei niedrigerer Drehzahl (selbst im Vergleich zum TC 103). Und den Potatosound kriegt sie bei Bedarf auch hin.

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Eine 2Jährige ist noch nicht haftbar zu machen. Das beginnt erst bei einem Alter von 7 Jahren. D.h. selbst, wenn man eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hätte (was ich übrigens jedem dringend empfehle), würde diese Versicherung hier nicht zahlen. Ebensowenig müssen die Eltern zahlen, es sei denn, man kann ihnen die Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen - was hier offenbar nicht der Fall zu sein scheint.

Tut mir Leid, daß ich Dir keine andere Auskunft geben kann.

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Motorräder haben nicht selten genau so viel Hubraum wie Autos. Es gibt heutzutage z.B. Serienmotorräder mit 1,0 bis 2,3 Lier Hubraum. Während beim Auto jedoch Platz für einen Vorschalldämpfer und einen Endschalldämpfer ist, reichts beim Motorrad nur für einen einzigen Schalldämpfer.

Daneben ist der "Krach" aber auch gewünscht. Ich find's z.B. befremdlich, wenn ich beim Fahren nur den Fahrtwind höre und vom Motor keine akustische Rückmeldung bekomme.

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