Z.B Arbeitsverhältnis, eine Frau greift dir wiederholt vor Anderen an den Po. Das ist würdeverletzend. 

G

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durch vulgäre, würdelose frauen.  abstoßend. 

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man kann auch eine beziehung zu menschen führen ohne irgendwelche intimitäten zu pflegen. 

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26 Käuferbewertungen im Monat sind Indiz für Gewerblichkeit

Hoher Preis, wenig Produkteinstellungen im Monat, so 15-25

Verkäuferbewertungen sind ein Indiz für Gewerbe. 

Umsatz ist egal wie hoch der ausgefallen ist. Angebot ist entscheident.

680 laufende Angebote bei eBay bei Auflösung einer eigenen Sammlung nicht zwangsläufig gewerblich (OLG Hamburg, Beschluss vom 21.02.211, Az.:5 W 22/11)

auf mal viel geht also, solange das ne Sammlungsauflösung ist, unter Umständen. 

- Unternehmer bei 10 neuen Markenartikeln (Bekleidung) (LG Frankfurt, AZ 2/03 O 192/07, Beschluss vom 08.10.2007 )

- Unternehmer bei 40 Verkäufen vom z. T. gleichartigen Produkten, insbesondere, wenn ein Versand ins Ausland angeboten wird (OLG Zweibrücken vom 28.06.2007, AZ 4 U 210/06)

- auch bei 4 Kindern ist Angebot von gebrauchter Kinderkleidung (80 in einem Monat) gewerblich (LG Berlin vom 05.09.2006, AZ 103 O 75/06)

- Gewerblichkeit bei 25 Verkäufen innerhalb von 2 Monaten sowie vorherigem Ankauf zum Zwecke des Verkaufs (LG Hanau vom 28.09.2006, AZ 5 O 51/06)

- keine Unternehmereigenschaft bei 1700 Bewertungen, da kein Powerseller (Landgerichts Coburg vom 19.10.2006, Az: 1 HK O 32/06) , m. E. krasses Fehlurteil

- Unternehmereigenschaft bei über 250 Verkäufer in 31 Monaten und Powersellereigenschaft (Landgericht Mainz, Urteil vom 06.07.2005, Az.: 3 O 184/04 ), bestätigt durch das OLG Koblenz (Beschluss vom 1710.2005, AZ 5 U 1145/05)

- Unternehmereigenschaft wer Bekleidung als Neuware in verschiedenen Größen bei eBay anbietet (LG Hannover vom 15.04.2005, Az.: 18 O 115/05)

- Unternehmer ist, wer 154 Bewertungen bei eBay erhalten hat und alles versteigert, was im Haushalt nicht mehr benötigt wird (Amtsgericht Bad Kissingen vom 04.04.2005, Az.: 21 C 185/04 ).

- Unternehmer ist, wer mehrere gleichartige Waren anbietet, sich als Powerseller bezeichnet und "immer wieder" Dinge über eBay verkauft (Amtsgericht Radolfzell, Urteil vom 29.07.2004, Az: 3 C 553/03)

- ein gewerbliches Handeln liegt nicht vor, wenn zwei Armbanduhren verkauft werden (Amtsgericht Itzehoe, Urteil vom 18.05.2004, Az.: 57 C 361/04)

- das regelmäßige Angebot von Waren bei eBay, die Verwendung von eigenen AGB führt noch nicht automatisch zur Unternehmereigenschaft (Amtsgericht Dettmold, Urteil vom 27.04.2004, Az.: 7 C 117/04)
Anmerkung: nach unserer Auffassung ein Fehlurteil

- 150 Bewertungen für die Annahme eines unternehmerischen Handels nicht ausreichend, wenn einzelnes Geschäft eindeutig privat (Amtsgericht Gmünden a.M., Urteil vom 13.01.2004, Az.: 10 C 1212/03)

- Unternehmereigenschaft ist gegeben, wenn nachhaltig und in größerem Umfang neue und gebrauchte Waren versteigert werden ( Landgericht Schweinfurt, Urteil vom 30.12.2003, Az.: 110 O 32/03)

- 41 Tansaktionen bei eBay lassen keinen Schluss auf eine unternehmerische Tätigkeit zu (Landgericht Hof, Urteil vom 29.08.2003, Az.: 22 S 28/03)

- Unternehmereigenschaft liegt vor, wenn ein Verkäufer wiederholt gleichartige Waren anbietet und sich dabei als Powerseller bezeichnet

- ein Handeln im geschäftlichen Verkehr bei eBay liegt bei 39 Verkäufen innerhalb eines Zeitraums von fünf Monaten vor (Landgericht Berlin, Urteil vom 09.11.2001, Az: 103 U 149/01)

- eine Tätigkeit als Unternehmer liegt bei 50 Auktionen, eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem Powersellerstatus vor (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2004, Az.: 6 W 54/04 )

- 68 Verkäufe innerhalb von acht Monaten bewegen sich in einem Grenzbereich, in dem sowohl ein privater, wie auch ein geschäftlicher Verkehr denkbar ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2005, Az.: 6 U 149/04 )
- es kommt auf den Einzelfall an, Zahl und Häufigkeit der Auktionen, professioneller Eindruck, Powersellereigenschaft, nicht jedoch derjenige, der seine 100-teilige Comicsammlung auflöst (OLG Zweibrücken, Urteil vom 28.06.2007 - Az. 4 U 210/06)

Entgegen einer häufigen Annahme sind eine Gewerbeanmeldung oder Umsatzangaben gegenüber dem Finanzamt für die Frage der Unternehmereigenschaft nicht von Belang, es kommt - vereinfacht gesagt - darauf an, wie man tatsächlich nach außen auftritt

Aus der Rechtsprechung lassen sich folgende Punkte herauskristallisieren, an denen sich eine Unternehmereigenschaft feststellen lässt:

- gleichartige Waren
- Neuwaren
- mehr als 25 Verkäufe innerhalb von wenigen Monaten
- Powersellerstatus
- eigene AGB

Nach unserer Erfahrung ist die Grenze zwischen privatem und unternehmerischen Handeln meistens fließend. Viele eBay-Mitglieder merken, dass ihr Geschäft erfolgreicher ist, als gedacht oder finden Geschmack an dem Verkauf in der Freizeit oder haben einfach nur einen größeren Hausstand aufzulösen.

Ab diesem Zeitpunkt sollten Sie sich ernsthaft Gedanken machen, dass Sie nun ein richtiger Unternehmer sind. Beachten Sie die sich hieraus ergebenen Rechtsfolgen und lassen Sie sich beraten.

Stand: 07.07.2015

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

Das sagt die Faschofront. Vertickste deine alte Kinderklamotte, bist jetzt ins unternehmergewerbe eingestiegen ;...D Kommste goß raus mit. Expansiv. 

Abrippen und ausrauben

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finde menschen die dich lieben. 

dein selbstwert ist im eimer. das merken andere. das alles macht dich krank, also ist eine therapie die dich aufbaut und dir hilft, wohl jetzt zwingend erforderlich. 

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