jahresumsatz ist dabei nicht entscheidend. dein gewinn ist steuerlich maßgebend, den setzt du in der steuererklärung ein. am ende darf dein versteuerndes einkommen nicht über 8004,- euro liegen.
abzuziehen von den einkünften aus selbständiger arbeit (umsatz ./. kosten) sind noch sonderausgaben (sozialversicherungsbeiträge (renten-, kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherung), außergewöhnliche belastungen, eventuell kinderfreibeträge etc.
wenn aus dieser berechnung am ende ein betrag unter 8004,- rauskommt, dann brauchst du keine einkommensteuer zu zahlen