jahresumsatz ist dabei nicht entscheidend. dein gewinn ist steuerlich maßgebend, den setzt du in der steuererklärung ein. am ende darf dein versteuerndes einkommen nicht über 8004,- euro liegen.

abzuziehen von den einkünften aus selbständiger arbeit (umsatz ./. kosten) sind noch sonderausgaben (sozialversicherungsbeiträge (renten-, kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherung), außergewöhnliche belastungen, eventuell kinderfreibeträge etc.

wenn aus dieser berechnung am ende ein betrag unter 8004,- rauskommt, dann brauchst du keine einkommensteuer zu zahlen

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hallo,

absetzen kannst du alle aufwendungen, die du im rahmen deiner meister-fortbildung aufwendest. ab dem zeitpunkt wo du dich für den meister-weiterbildung entscheidest und aufwendungen hast. z..b. wenn du vorher einen laptop oder einen schreibtisch kaufst.

aufwendungen (z.b.teilnahme- und prüfungsgebühren, reisekosten (je km mit 0,30 €), arbeitsmittel, literatur, software, arbeitsmittel (laptop, schreibtisch, regale... [eventuelle afa beachten]), zinsen die durch rückzahlung des bafögs entsteht)

MINUS

erstattungen von dritterstelle (bafög [der beitrag den du nich zuürckzahlen musst]), sonstige erstattungen vom staat)

 

kosten fürs arbeitszimmer kannst du leider nciht geltend machen (z.b. strom, heizung..), jedoch die arbeitsmittel wie oben beschreiben (laptop, schreibtisch...)

ich hoffe dir etwas weitergeholfen zu haben

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