Antwort
In NRW darf man wieder, gerade die Info bekommen.
Liebe Fahrschüler/innen,
gemäß der neuesten Corona-Schutzverordnung dürfen wir ab dem 16.12.2020 bis mindestens 31.01.2021 keinen regulären Fahrschulbetrieb in Theorie und Praxis durchführen.
UPDATE vom 08.01.2021: WER BEREITS MEHR ALS DIE HÄLFTE SEINER SONDERFAHRTEN ABSOLVIERT HAT, DARF SEINE PRAKTISCHE AUSBILDUNG FORTSETZEN UND AUCH ZUR PRAKTISCHEN PRÜFUNG VORGESTELLT WERDEN! DABEI IST DAS TRAGEN EINER FFP-MASKE WÄHREND DER FAHRSTUNDEN UND PRÜFUNGEN VERPFLICHTEND.