Ich gehe mal davon aus, dass Du einen Gewerbebetrieb betreibst.

Ein paar erste vorläufige Gedanken (der Sachverhalt ist sehr ungenau).

I. Einkommensteuer

  • Du bist wohl unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, § 1 EStG
  • da du wohl nicht verheiratet bist, ist die Einzelveranlagung (§ 25 EStG) und der Grundtarif anzuwenden (§ 32a EStG); es ist wohl keine Einkommensteuererklärung abzugeben, § 149 Abs. 1 AO iVm § 54 S. 1 Nr. 2 Bst. a EStDV und § 25 Abs. 3 EStG
  • Es liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor, § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG; der Gewinn ist wohl durch den 4(3)-Rechner gem. § 4 Abs. 3 EStG zu ermittelt, da keine Buchführungspflicht nach §§ 140, 141 AO besteht
  • die tarifliche Einkommensteuer wäre wohl 0,00 EUR, § 32a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG

II. Die Gewerbesteuer wäre gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewStG wohl auch 0,00 EUR

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