Ja, darfst du.
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Es könnte sein das du eine Sperre für den Füherschein bekommst, diesen dann z B erst ab 22 machen kannst. Und eine Geldstrafe hast du zu erwarten.
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Bis vor kurzem war die Todesstrafe noch im Gesetz verankert, nur ausgesetzt.
Meines Wissens nach ist bzw. soll sie jetzt aber ganz entfernt werden aus dem Gesetz.
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Das kann sich evtl. erst mit der Zeit entwickeln, aber es gibt durchaus auch Paare ohne solche Art Kosenamen.
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Nein, wenn sie ausdrücklich als Defekt gekennzeichnet ist.