Wenn ein Jude (in diesem fall männlich, bei mädchen heißt es Bat statt bar) das Alter von 13 Jahren erreicht hat und damit die Religionsmündigkeit bei ihm eintritt.
Antwort
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Ich bin jetzt kein Anwalt und habe auch kein Jura studiert, aber wenn du einen Beweis hast, dass der Gegenstand schon vor verkauf beschädigt war, hast du, so weit ich weiß, das recht auf deiner Seite. Der Verkäufer geht beim Verkauf den Vertrag ein, den Artikel ohne Mängel zu übergeben, solange der Käufer den vereinbarten Betrag zahlt.