Kann ich einen Artikel den ich privat erworben habe zurückgeben wenn ich beweisen kann dass der Defekt vor Gefahrenübergang vorhanden war?

Ich habe einen Artikel (Mode) bei eBay Kleinanzeigen erworben über Privatkauf. Als ich den Artikel erhalten habe (Versand) ist mir ein recht großer Mangel aufgefallen (ein Loch).

Daraufhin den Verkäufer angeschrieben, er wüsste nichts davon und es tuhe ihm leid und er wüsste nicht woher dieses Loch komme. Da der Artikel im hohen dreistelligen Betrag ist kann ich mir es aber nicht leisten das so stehen zu lassen.

Ich kann durch ein Foto welches er mir vorher zukommen lassen hat beweisen dass dieser Fehler schon bei ihm vorhanden war. Der Artikel ist Neuzustand, nicht gebraucht.

Jetzt meine Frage, da ich das Gefühl habe es geht auf einen Rechtsstreit zu. Werde ich erfolgreich sein vor Gericht? In seiner Anzeige stand nur "Privatverkauf kein Umtausch". Allein das dürfte zu wenig sein, da muss glaube ich was recht exaktes stehen damit das Hand und Fuß hat. Und selbst dann kann ich nachweisen dass der Defekt bei ihm schon war und dann greift dieser Satz auch nicht mehr so wie ich öfter gelesen habe.

Was mir auch noch aufgefallen ist, ist dass der Artikel in den Bildern die er öffentlich in der Anzeige hatte, nicht zu sehen ist. In einem Bild welches er mir privat gesendet hatte, sieht man es aber wenn man hinschaut. Also muss der Defekt ja irgendwo zwischendrin verursacht worden sein. Da kann man ja schon fast von arglistiger Täuschung und Betrug reden.

Wie sehen die Chancen aus?

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Ich bin jetzt kein Anwalt und habe auch kein Jura studiert, aber wenn du einen Beweis hast, dass der Gegenstand schon vor verkauf beschädigt war, hast du, so weit ich weiß, das recht auf deiner Seite. Der Verkäufer geht beim Verkauf den Vertrag ein, den Artikel ohne Mängel zu übergeben, solange der Käufer den vereinbarten Betrag zahlt.

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