Provozierende Fragestellungen sind kontrainitiiert. Ich denke,  gegen die Wahrheit sollte man nicht angehen.  Holocaustleugner soll es auch geben, aber etwas zu leugnen,  was der Wahrheit entspricht,  ist unsittlich.  Nichtsdestotrotz weiß ich nicht,  ob man sich als Türke in D. "wehren" darf. Aber gegen was eigentlich?  Sind die Völkermorde von unserer Generation begangen?  Nein. Um so wichtiger ist jedoch das Gedenken derer, die so schlimm leiden mussten,  damit sich dunkle Kapitel der Geschicke möglichst NIE WIEDER wiederholen. Menschlichkeit ist, mit anderen zu trauen,  sich betroffen zu zeigen und sich nicht in der Ehre verletzt zu fühlen,  dass man die Greultaten nicht anerkennen möchte. Ich als Deutsche heute kann nichts für die Judenverfolgung damals (auch nicht für die dt. Mitschuld/ Armenier),  bin jedoch in der großen Verantwortung,  NIEMALS Geschichte vergessen zu lassen und solche Geschehnisse niemals wieder zuzulassen. 

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Komisch, wurde den Versicherungen,  Kfz Steuer gezahlt?  Meines Erachtens bekommt man auch bestimmt über die eigenen Daten bei der Zulassungsstelle Auskunft, auf wen das Auto gemeldet war.  Bin mir aber nicht sicher,  ob der HALTER auch der vertragliche Besitzer, bzw. sein MUSS. 

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Da BEIDE unterschrieben haben, haften BEIDE in voller Höhe der Summe. Hier der Link:

http://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/mietvertrag/nichteheliche-lebensgemeinschaft/

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...www.EbayKLEINANZEIGEN.de (da zahlt man NICHTS im Gegensatz zu Ebay.de), www.Hood.de (wie ebay.de, nur muss man keine Provision zahlen ), Handy App Shpock (bekannt- beliebt, dass man Dinge im Umkreis gleich abholen / abgeben kann, --versenden geht oft auch; App+ Verkaufen kostenlos in normalen Variante), www.kalaydo.de... Viel Glück

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Wie bekommt man eine zweite Erstausstattung für fehlende Gegenstände?

Hallo zusammen...

Ich bin vor ca 2-3 Jahren bei meinen Eltern ausgezogen und mit meiner jetzigen Frau zusammen gezogen. Wir haben damals die Erstaustattung beantragt, da es sich für uns beide um unsere erste eigene Wohnung gehandelt hat. Das JobCenter hat dies aber, mit falschen Begründungen abgelehnt, unter anderem dass ich angeblich vorher bereits eine eigene Wohnung gehabt haben soll, was jedoch nicht Stimmt. Auch der Widerspruch wurde abgelehnt, so dass wir dagegen geklagt haben. Und uns behilfsweise hier und da etwas besorgt haben oder von Verwandten geliehen bekommen haben.

Da die Gerichte leider sehr lange brauchen, bis ein Termin stattfindet, hat sich das ganze über 2,5 Jahre hingezogen, aber vor knapp 2 Wochen hat die Verhandlung dann endlich stattgefunden und wir haben auch gewonnen. Das Jobcenter wurde dazu verpflichtet, uns die Kosten die wir für die einzelnen Möbel bezahlt haben zu erstatten und uns Gutscheine für die Neuanschaffung der geliehenden Gegenstände auszustellen, wie z.B. der Waschmaschine.

Im allgemeinen sind wir mit dem Urteil sehr zufrieden, jedoch sind 1-2 Sachen nun noch offen. Wir hatten damals den Herd nicht mit beantragt bzw. auch keinen gekauft, da der bereits in der Wohnung vorhanden war (gehört dem Vermieter).

Jedoch hat sich in den 2-3 Jahren auch einiges geändert und wir sind mittlerweile Eltern geworden. Deswegen haben wir eine neue größere Wohnung gesucht, da diese einfach zu klein geworden ist. Das Jobcenter hat dem Umzug auch genehmigt und zugestimmt. In der neuen Wohnung ist aber kein Herd mehr vorhanden und unseren jetzigen können wir nicht mitnehmen, da er dem Vermieter gehört und nicht uns. Ich hatte das beim Gerichtstermin zwar angesprochen, jedoch meinte die Richterin, dass wir den dann noch einmal extra beantragen müssen, weil es in diesem Fall nur um die jetzige Erstausstattung in der alten Wohnung geht..

Nun lese ich im Internet aber überall, dass man eine zweite Erstaustattung nicht genehmigt bekommt oder es auch nicht genehmigt wird, wenn es sich nicht um die 1 Wohnung handelt.. Und im allgemeinen mag das ja auch verständlich sein, denn wenn man etwas in der 1 Wohnung schon gehabt hat, sollte man davon ausgehen können, dass man dies in der 2 Wohnung auch noch benutzen kann. Bei uns ist es aber nun einmal der spezielle Fall, dass der Herd dem Vermieter gehört und wir deswegen doch einen neuen brauchen für die neue Wohnung.

Weiß jemand, wie ich das nun regeln kann, ohne dass dies wieder in einem 2 jährigen Gerichtsprozess endet?

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Hallo, man bekommt prima gebrauchte Dinge über Ebaykleinanzeigen über Ebayauktionen oder andere Inserate. Es soll hier bestimmt nicht diskutiert werden, warum man jung nach dem Ausziehen bei den Eltern Jahre später immer noch Beihilfen für Möbel benötigt, z.B. bei einer Ausbildung hat man auch oft nicht viel Geld und kann dann viel günstig gebraucht bekommen. Ich hoffe, es soll bei der Beantwortung der Frage nicht nur um das "Recht" gehen, z.B. den Herd übernommen zu bekommen, sondern um Hilfe für eine bessere, tolle Wohnung (seinrichtung). Viel Erfolg

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http://www.bethesda-wuppertal.de/Operationstechnische.5922.0.html ...einfach Google nutzen. Es sind oft Schulen an Krankenhäusern, die Theorie in der Schule und Praxis zum großen Teil im angegliederten Krankenhaus ,-- auch externe Einsätze anbieten, soweit ich weiss. Auch als Krankenschwester kann man im OP arbeiten und berufsbegleitend z.B.spezielle Fortbildungen für den OP machen. Ebenso möglich : ein Studium. Google mal Kaiserswerther Diakonie Düsseldorf : OTA und CTA und anderes dort... viel Glück .

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Tofu: sogar in großen Discountern zu bekommen Einfach und schnell . Klein würfeln, mit etwas Öl/ Sojasoße und evtl Sesamkörner anbraten, mit angebraten Gemüse und Reis servieren . Als Reispfanne z. B.! Chefkoch.de hat viele Rezepte. Viel Spaß

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