evtl. habe ich meine Frage nun selbst beantwortet:


"...Deutlich besser sieht es für Studenten im Zweitstudium aus. Denn ihre
Ausgaben werden vom Finanzamt als Werbungskosten angesehen. Sie können unbegrenzt hoch sein und außerdem in Folgejahre übertragen werden - vorausgesetzt, es besteht ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem Studium und der beruflichen Tätigkeit. Dann lohnt sich das Sammeln und Sortieren von Quittungen auf jeden Fall.

Tipp: Viele angehende Mediziner machen vor dem Studium eine
Ausbildung zum Rettungssanitäter. Solche Kurzausbildungen werden als
Erstausbildung anerkannt. Das Medizinstudium gilt dann als Zweitstudium
und die Kosten können als Werbungskosten angerechnet werden...."

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/geld/steuern-so-sparen-studierende-bei-der-steuererklaerung-1.2167361 [04.02.2016]


Ich habe wie in der Quelle angegeben vor dem Studium eine Berufsausbildung absolviert. Ich kann die Werbungskosten(Pendlerpauschale) also in die Folgejahre übertragen. Stimmt Ihr dem zu?

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und noch was: du hast Online bestellt.

Dort hast du IMMER ein zweiwöchiges Widerrufsrecht! :)

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Ob das ganze "legal" ist kann ich dir so jetzt nicht sagen.

Ich kann dir nur empfehlen bei Poco anzurufen oder Vor-Ort mit mit den Leuten zu sprechen. Sie werden sicherlich zulassen, dass du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst - Das ganze auch ohne Probleme

Ich habe das schon zweimal erlebt und ich konnte problemlos vom Kaufvertrag zurücktreten.

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Der Preis ist dafür soweit in Ordnung. One.de hat meiner Meinung nach immer gute Preise.

Ich würde dir aber noch wärmsten zu einer SSD raten, damit ist dein Rechner dann spürbar schneller.

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Vielen Dank für die schnellen Antworten, waren sogar alle sehr hilfreich :)

Es kam bis jetzt auch noch keine Rechnung. Seit der Bereitstellung des Anschlusses im September letzten Jahres erfolgte überhaupt keine Kommunikation mehr.

Dann werde ich also mal mit dem Anbieter Kontakt aufnehmen.

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