evtl. habe ich meine Frage nun selbst beantwortet:
"...Deutlich besser sieht es für Studenten im Zweitstudium aus. Denn ihre
Ausgaben werden vom Finanzamt als Werbungskosten angesehen. Sie können unbegrenzt hoch sein und außerdem in Folgejahre übertragen werden - vorausgesetzt, es besteht ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem Studium und der beruflichen Tätigkeit. Dann lohnt sich das Sammeln und Sortieren von Quittungen auf jeden Fall.
Tipp: Viele angehende Mediziner machen vor dem Studium eine
Ausbildung zum Rettungssanitäter. Solche Kurzausbildungen werden als
Erstausbildung anerkannt. Das Medizinstudium gilt dann als Zweitstudium
und die Kosten können als Werbungskosten angerechnet werden...."
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/geld/steuern-so-sparen-studierende-bei-der-steuererklaerung-1.2167361 [04.02.2016]
Ich habe wie in der Quelle angegeben vor dem Studium eine Berufsausbildung absolviert. Ich kann die Werbungskosten(Pendlerpauschale) also in die Folgejahre übertragen. Stimmt Ihr dem zu?