Was kann man tun, wenn man einen Schlüssel weitergegeben hat, und...?

die Person, die den Schlüssel hat, um eine leerstehende Wohnung regelmäßig zu konrollieren, diesen nicht mehr herausrücken will?

Erstmal die Geschichte: Ein Freund hat von seinem Vater eine Wohnung geerbt, die jahrelang leer stand, und vom Opa nur sporadisch als Übernachtungsgelegenheit genutzt wurde.

Eine im Haus wohnende Dame hat sich dann die restliche Zeit immer um die Wohnung gekümmert, mal lüften, mal bisschen staubsaugen, mal ihre eigenen Übernachtungsgäste unterbringen ;-))

Nachdem der Senior verstarb habe ich mich dann darum gekümmert, dass die Wohnung vermietet wird. In der Wohnung eine schicke Einbauküche, mit passender Eckbank und Sitzmöbeln, und in den anderen Räumen noch anderes Mobliar, dass der Senior beim Wohnungskauf mit abgelöst hat, und das sehr großzügig.

Nun wollten wir von der alten Dame die Wohnungsschlüssel zurück haben, die sie aber mit der Begründung, sie bekäme vom Senior noch Geld, nicht herausgibt.

Angeblich habe sie für 300 Euro den Balkon reinigen lassen, nachdem dort eine Silvesterrakete alles verdreckt hatte. Eine Rechnung will sie aber nicht vorlegen, weil sie das schwarz hat machen lassen (Häh???). Sowas ist ein Versicherungsschaden, und die Rechnung würde dann eingereicht...(Der Balkon ist nicht viel größer als ein Badetuch)

Fürs Kümmern und Lüften kann sie ihr Geld gerne bekommen.

Wir fingen dann an, die Möbel, die eindeutig Schrott waren auszuräumen und sie sukzessive zu entsorgen. Dann kommen wir in die Wohnung, und alles was an Möbeln noch gut war...WEG! Die Tür NICHT aufgebrochen!

Kann also nur besagte Dame gewesen sein, die die Dinge entfernt hat.

Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, Recht zu bekommen, wenn wir sie wegen Diebstahls anzeigen und den Rechtsweg beschreiten?

Sie hat den Wohnungsschlüssel (unseres Wissens sogar zwei von drei vorhandenen, und das Haus hat eine Schließanlage),

ist das dann trotzdem Diebstahl?

Oder einfach nur unsere Dummheit?

Kann sie die Schlüssel so einfach einbehalten um angebliche Auslagen auszugleichen?

Hat das Eine überhaupt mit dem Anderen zu tun? Kann man das verbinden?

Wir mussten auf unsere Kosten einen Schlüssel nachmachen lassen und das Schloss der Wohnungstür austauschen, bis die fehlenden Schlüssel wieder in unserem Besitz sind. Die Dame war bekannt dafür gewesen, auch bei ihren eigenen Mietern plötzlich in der Wohnung zu stehen um zu schauen, ob auch alles sauber ist...

Auf unseren Brief, indem wir um Herausgabe der Schlüssel gebeten haben (höflich! aber mit Einschreiben) hat sie nicht reagiert.

Was sollen wir jetzt tun und wo stehen wir rechtlich?

Sorry fü den langen Text

Und schonmal Danke für Antworten

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Wer zahlt für zusätzlichen Wohnungsschlüssel? Vermieter oder Mieter?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Wohnungsschlüssel: Meine Frau und ich wohnen in einer Mietwohnung, bei Wohnungsübergabe wurden uns 2 Schlüssel übergeben. Da wir beide sehr lange arbeiten, haben wir die groben Putzangelegenheiten an eine Putzfrau "outgesourced", wofür wir einen 3. Wohnungsschlüssel brauchten. Ich habe der Vermieterin diesen Sachverhalt geschrieben, worauf sie mir die Adresse eines Schlüsseldienstes in unserer Stadt nannte, der auch sonst deren Schlüssel vervielfältigt. Die Rechnung von 14,99 € habe ich der Vermieterin geschickt und sie hat anstandslos bezahlt. Jetzt, nach 8 (!) Monaten, habe ich eine E-Mail bekommen, dass ich die Rechnung bezahlen soll:

"Anbei erhalten Sie die Rechnung für die Anfertigung Ihres 3. Wohnungsschlüssels. Die Rechnung wurde bereits letztes Jahr durch uns beglichen. Wir würden Sie daher bitten den Rechnungsbetrag auf das Ihnen bekannte Mietenkonto zu überweisen."

Jetzt frage ich mich, ob das so ok ist, denn wenn ich den Schlüssel bezahle, ist er mein Eigentum und ich kann ihn behalten, auch wenn ich ausziehe. Das darf doch garnicht sein. Normalerweise ist der Vermieter ja der Eigentümer, und der Mieter ist nur der Besitzer der Schlüssel. Also ich würde sagen, der Vermieter muss zahlen, oder? Klar ist aber auch, dass der Mieter nicht 20 Schlüssel nachmachen darf, die dann zu Lasten des Vermieters gehen.

Also?? Danke im voraus!

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