Hallo, ich habe eine Wohnung in einer WEG mit 120 Parteien, das Haus mit der Wohnung hat 6 Parteien. Heizkörper in den Wohnungen sind laut Teilungserklärung Sondereigentum, Heizkessel mit Öl im Keller ist Gemeinschaftseigentum. Rechtlich kann ich also neue Heizkörper in meiner Wohnung installieren lassen, die sind ja mein Sondereigentum. Darf ich dafür eine beliebige Firma wählen, da sie ja unten am Gemeinschaftseigentum das Wasser ablassen und auffüllen muss?
Einen Aushang habe ich gemacht und mit den Nachbarn gesprochen, dass danach alle Heizkörper im Haus entlüftet werden sollten damit nichts rumpelt. So hatte das ein Nachbar, der seine vor 4 Jahren hat tauschen lassen, auch gemacht.
Die Frage ist aber, es gibt eine Firma, die für Wartung vom Heizkessel zuständig ist und die kommt, wenn mal was mit der Heizung ist. Bei dieser Firma hatte ich sogar zuerst angefragt, ob nicht sie mir einfach die Heizkörper tauschen würden, da sie ja die Anlage und alles kennen und im Nachbarort sind, da dachte ich das wäre praktisch. Von der Firma habe ich aber nie eine Rückmeldung erhalten, der Mitarbeiter wirkte nicht sehr motiviert. Also hat mein Freund eine mit ihm bekannte Firma rausgesucht, die mir das machen würde. Da war auch schon mal jemand da und hat sich auch den Heizraum im Keller angeschaut, und damals hat auch keiner von der Hausverwaltung oder vom Hausmeisterservice (der den Raum aufgeschlossen hat) irgendwas gesagt, dass man da noch jemanden informieren müsste.
Nun habe ich nochmal bei der Verwaltung angerufen da es nächsten Freitag dann soweit ist und der Heizungsraum dann nochmal aufgemacht werden muss und da hat mich eine Mitarbeiterin sehr verwirrt indem sie ziemlich wirr geredet hat das geht ja alles nicht so einfach und da kann ja nicht jeder in den Heizungsraum usw und ich solle die Firma, die die Heizung wartet fragen was man da beachten muss... ich habe ihr dann erklärt, dass ich einen Aushang bereits gemacht habe, dass die Firma es sich bereits angeschaut hat und dass ihre Kollegin damals nichts davon gesagt hat usw. aber irgendwie hat sie das nicht richtig verstanden.
Die Frage ist aber gibt es vielleicht tatsächlich eine Verpflichtung die Firma, die mit der Wartung der Heizungsanlage betraut ist (die mir aber kein Angebot für die Heizkörper machen wollte) zu informieren, dass nun eine andere Firma die Heizkörper tauscht und diese das Wasser ablässt und neu befüllt und die Heizkörper entlüftet? Das kann doch jede Firma machen oder?
Lustig ist eben auch, dass bei der Hausverwaltung Mitarbeiterin 1 vor 2 Monaten dazu nichts gesagt hat und jetzt Mitarbeiterin 2 plötzlich Umstände macht... also hätte ich die Firma der Heizungsanlage informieren müssen dann hätte man mir das vor 2 Monaten schon sagen müssen.
Wer hat hier Erfahrungen?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!