Unzumutbares Wandlungangebot innerhalb Garantiezeit Grund genug für Rücktritt vom Kaufvertrag?

Folgender Sachverhalt:

Habe vor ca 1 Jahr einen Sony TV (X9005A) über den Onlineshop Satking erstanden, TV lief soweit einwandfrei, dann auf einmal fiel mir vor paar Wochen ein gelblicher Fleck in der Mitte auf, der innerhalb des Panels sich mit einem Durchmesser von ca 30cm verbreitet. Der TV wurde von mir sachgemäß mit einer Durchschnittsdauer von 3-5h täglich betrieben.

Nun folgte nach dem ersten Anruf bei Sony eine Reihe von Lösungsvorschlägen, um den TV mittels Einstellungen und Softwareresets neu zu kalibrieren und so den Fehler zu beseitigen oder zu vermindern, dies schlug jedoch fehl. Als Sony schließlich nun eingesehen hatte dass es sich eindeutig um ein Hardwaredefekt handelt bot man mir nun an, das Gerät gegen das direkte Nachfolgemodell X9005B auszutauschen, da eine Reparatur aufgrund nicht mehr lieferbarer Ersatzteile nicht möglich wäre. Nun gibt es aber folgenden gravierenden Unterschied zwischen beiden Modellreihen. Mein Modell verfügt über 3D Polarisationstechnologie, was für mich damals das ausschlaggebende Verkaufsargument darstellte, da ich die flimmerfreie 3D Darstellung mit den leichten Brillen ohne zusätzlichen Batteriebetrieb bevorzuge. Das Nachfolgemodell der Reihe B setzt allerdings wieder auf aktive Shuttertechnologie, was ein leichtes Flimmern mit sich bringt und bei mir auf Dauer unweigerlich zu Kopfschmerzen führt. Demnach würde eine Wandlung meines Geraätes mit passivem 3D zu einem anderen Gerät mit aktivem 3D nicht eine Nachbesserung darstellen, sondern eher eine Verschlechterung bedeuten. Es gibt allerdings mittlerweile ein Modell C, das wieder mit der passiven 3D Darstellung arbeitet. Ich habe Sony darum gebeten, mir anstelle des B Modells das C Modell zu liefern auch mit meinem Entgegenkommen, eine mögliche Zuzahlung zu tätigen. Nach erneuter Prüfung der Fachabteilung hat man aber meinen Vorschlag abgelehnt, da laut Sonys System ein Austausch nur mit einem direktem Nachfolgemodell möglich sei und mir wurde nun zugemutet, als einzig mögliche Option Modell B zu nehmen in Erwägung zu ziehen, da eine Verschlechterung nicht gegeben sei und von mir nur eine subjektive Betrachtung wäre. Daraufhin habe ich gefragt, ob die Option einer Gutschrift oder Kostenrückerstattung bestünde, daraufhin wurde mir gesagt, dass das nur der Servicepartner entscheiden kann und es in dem Fall eher negativ ausfallen würde.

Darf Sony innerhalb der Garantieansprüche wirklich zu solchen Methoden greifen und den Kunden mit einem Ersatzgerät abfertigen, das nur die Firma vorschlagen darf und nach Kundenbetrachtung gesehn eher eine Verschlechterung darstellt? Sony argumentiert nicht mit kundengerechten Features sondern technschen Daten auf dem Blatt, was nach deren Ansicht im Gesamten eine bessere Leistung darstellt. Man kann aber doch auch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen? Den Händler habe ich noch nicht kontaktiert, da er auf seiner Website keine Sonygeräte mehr anbietet. Daher nun meine Frage, was habe ich für Möglichkeiten bzw. besteht

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