Folgende Frage: Darf mir ein Verkäufer zur Rücksendung eines falsch gelieferten Artikels das Versandunternehmen vorschreiben?
Er würde mir (wie das so üblich ist) für ein bestimmtes Versandunternehmen eine kostenlose Paketmarke zur Verfügung stellen (optional Abholung durch selbiges Unternehmen, was ich jedoch abgelehnt habe, da ich nicht garantieren kann in irgendwelchen vorgegebenen Zeitfenstern zu Hause zu sein).
Nun würde ich aber gerne mit einem anderen Dienstleister zurücksenden (was er prinzipiell ablehnt), da dieser auf meinen täglichen Wegstrecken befindet und ich nicht extra dort ihn fahren muss.
§439 BGB besagt zwar: "Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen" ...geht jedoch nicht darauf ein, wem die Wahl des Versanddienstleisters obliegt.
An anderer Stelle heißt es auch, dass der Käufer einen "Vorschuss der Transportkosten" verlangen kann (siehe BGH NJW 2017, 2758, 2759 f.) ...wie sieht das in der Praxis aus?
Vielen Dank
:-)