Vermögensauskunft?

Moin, ich komme in den genuss eine vermögensauskunft machen zu dürfen. Ich zahle zwar jeden Monat schon einen Betrag durch mein P-Konto ab, da ja alles was über die 1250€ geht gefändet wird, aber das geht den herren wohl nicht schnell genug. Ich wohne momentan mit meiner Freundin in einer gemeinsamen Wohnung (wir stehen beide im Mietvertrag)

Nun zu meinen Fragen genau genommen 2 Fragen:

  1. Kann es passieren dass der Gerichtsvollzieher Sachen meiner Freundin pfändet? Ich meine es gibt z.b. eine PS4 in der Wohnung und selbst ein paar 100€ Bargeld befinden sich hier, die meiner Freundin gehört, was sie aber nicht nachweisen kann, da sie keinerlei Quittungen oder Kaufbelege besitzt. Was ist wenn der Gerichtsvollzieher einfach davon ausgeht, dass es meine ist? Btw kommt der überhaupt in die Wohnung und guckt sich das an, oder reicht es wenn ich sage "ich hab nix" und die vermögensauskunft abgebe?
  2. Kann mir eigentlich noch etwas weggenommen werden? Also klar wenn ich jetzt was super wertvolles besitzen würde könnte es gefändet werden aber dem ist ja nicht so. Ich meine eher vom Gehalt oder ähnliches. Ich meine ich habe zwar den monatlichen Freibetrag aber wohne ja in einer Wohnung mit meiner Freundin zusammen, kann es sein dass der Gerichtsvollzieher sagt, dass ich aufgrund des Zusammenlebens etwas von meinem noch übrig bleibenden Freibetrages abdrücken muss? (Meine Freundin bekommt momentan Krankengeld, falls das wichtig ist)
Recht, Gerichtsvollzieher, Vermögensauskunft
Nachlassgericht, Erbschulden, Vermögensauskunft, Privatinsolvenz - Bitte um Hilfe?

Schönen guten Abend,

meine Mutter verstarb im letzten Mai. Sie hatte viele Schulden. Vor einigen Tagen kam ein Brief von einer Kosteneinzugsstelle der Justiz, die nun meinen das ich der Erbe bin.

Ich habe damals etwa 3 Monate nach dem Tod meiner Mutter einen Brief erhalten, dass ich nun das Erbe ausschlagen kann oder annehmen. Dieses Schreiben habe ich damals ausgefüllt an das nächste Amtsgericht, zur Stelle des Nachlassgerichts gesandt.

Bis dato dachte ich das sich die Sache nun damit erledigt hatte oder meine Tante und Onkel belangt wurden, da diese fest berufstätig sind.

Nun kam dieser bedrohliche Brief, das ich umgehend alles bezahlen muss, was meine Mutter noch an offenen Schulden hat.

Ich arbeite selbst nur 20 Std die Woche und verdiene weit unter 1000€. Ich habe, leider durch die Fehler meiner Mutter, selbst sehr viele Schulden u.a. beim Finanzamt in Deutschland.

Was kann ich nun aus meiner neuen Heimat Österreich aus tun? Ich kann mir keinen Anwalt leisten. Kann ich einen Beratungshilfeschein beantragen und wenn ja wo? Kann ich damit auch zu einem österreichischen Anwalt?

Ich wünsche mir nichts sehnlicher als das dieser Horror aufhört. Kann mir jemand sagen, ob es sich „lohnt“ eine eidesstattliche Versicherung abzugeben oder ob man Privatinsolvenz machen soll? Dauert diese für Privatpersonen 3 Jahre oder länger? Gilt diese auch für große Schulden beim Finanzamt? Geht das alles auch von Österreich aus.. und wenn ja wo sind da die Anlaufstellen?

Was kann ich nun für erste Schritte einleiten?

Bitte schreibt mir die Antworten verständlich - sehr schwere Fachsprache bringt leider nichts, da ich mich mit dieser Thematik nicht auskenne.

Lieben Dank! Wenn es geht, gerne auch eine private Mail schreiben. Mit persönlicher Erfahrung, etc.

Schulden, Recht, Erbrecht, Erbe, Erbe ausschlagen, Privatinsolvenz, Vermögensauskunft, Nachlassgericht
SCHUFA: Vermögensauskunft löschen lassen?

Hallo zusammen,

und zwar habe ich in der SCHUFA zwei Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis, die ich wieder los werden will:

  • Einmal ein Eintrag, das ich mich geweigert habe, die Vermögensauskunft abzugeben
  • und ein Eintrag, das ich die Vermögensauskunft abgegeben habe

Vorausgegangen war ein alter, vergessener Titel aus dem Jahr 2009 (da hatte ich ein paar finanzielle Jugendsünden hintermir). 2015 hat der Gläubiger nach Jahren kurzerhand den Gerichtsvollzieher beauftragt, der mir darauf im Juli / 2015 ein einfachen Brief geschickt hat, das ich die Vermögensauskunft abgeben soll.

Diesen Brief habe ich leider nie erhalten, da dieser nicht zugestellt werden konnte (wir hatten 2015 desöfteren Probleme mit dem Postboten, das Briefe nicht zugestellt wurden, da auf dem Briefkasten zwei Namen angegeben worden "Name des Freundes / Mein Name"). Das der Brief, trotz wohnhaft nicht zugestellt wurde, hat der Gerichtsvollzieher auch bestätigt, auch das er nur einen geschickt hat.

Daraufhin erfolgte im Schuldnerverzeichnis die Eintragung, das ich mich geweigert haben soll, die Vermögensauskunft abzugeben.

Dann stand der Gerichtsvollzieher an einem Sonntag im August / 2016 vor meiner Haustür mit Gefolge (Zeuge, Schlosser u.s.w.). Da er mit mir nicht die 200 Meter zum Geldautomaten gehen wollte, und ich die 1200 Euro nicht in Bar hatte, nahm er mit die Vermögensauskunft ab.

^^ danach habe ich erfahren, das für das aufkreuzen an dem Termin Gebühren i.H.v. 480 Euro angefallen sind.

Das ich zwar Schuld bin, an den Titel, will ich nicht bestreiten. Aber so ein Verhalten vom Gerichtsvollzieher ist auch nicht gerade sehr fair. Es wurde aus einer Forderung von 230 Euro eine mit über 1200 Euro.

Nun, ich hatte dann, nach der Vermögensauskunft die Forderung in 6 Raten abgestottert ...

Nun habe ich den Titel und Sämtliche Unterlagen, das ich Bezahlt habe. Gibt es eine Möglichkeit, den Quatsch aus der Schufa löschen zu lassen?

Vielen Dank für eure Hilfe :-)

Schulden, Recht, Gerichtsvollzieher, Schufa, Vermögensauskunft, Wirtschaft und Finanzen
Kann man eine Erzwingung einer Vermögensauskunft aus dem Weg gehen?

Kann man eine Erzwingung einer Vermögensauskunft aus dem Weg gehen? Ein Termin beim Gerichtsvollzieher konnte wegen falscher Adresse nicht eingehalten werden. Nun ist Haftbefehl erlassen worden zur Erzwingung der Vermögensauskunft- auch wieder die falsche Adresse. Zuvor erfolgte eine Aufrechnung mit dem Gläubiger, diese wurde jedoch ignoriert. Wenn man jetzt in Haft kommen sollte, weil man nach wie vor keine Erklärung abgeben möchte, wie wird der Haftrichter reagieren, wenn klar wird, dass das Verschulden nicht beim Schuldner liegt, sondern wegen falscher Adresse beim Gläubiger??? Wird man dann aus der Haft wieder entlassen? Oder wird dort geklärt, wer wem was tatsächlich schuldet? und welche Folgen kann so eine Haft für den vermeintlich unschuldigen Schuldener haben???

Zur weiteren Info: Der Schuldner hatte aus persönlichen Gründen (Angst vor Rache) über seinen Anwalt eine andre Adresse angegeben, über die er seine Briefe von Gläubiger empfangen kann. Der Schuldner hat einen entwerteten Titel vom Gläubiger nicht ausgehändigt bekommen trotz mehrfacher Aufforderung. Daher kann der Schuldner seine hinterlegte Sicherheitskaution bei einem Gericht nicht zurück bekommen. Der Schuldner rechnete nun auf. Der Gläubiger wurde darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt. Nun meldete sich ein Gerichtsvollzieher. Der Briefumschlag enthält keinen Hinweis auf eine gerichtliche Angelegenheit, deshalb wurde dieser Brief nicht unverzüglich, sondern erst bei nächster Gelegenheit an den Schuldner weiter geleitet. Leider viel zu spät. Die Ladung beim Gerichtsvollzieher konnte so nicht wahrgenommen werden. Der Schuldner hat sofort nach Kenntnisnahme den zuständigen Gerichtsvollzieher kontaktiert. Dieser hatte die Akte jedoch schon irgendwo zurück geschickt. Dem Schuldner blieb nun nur noch das Abwarten, welche Maßnahme der Gläubiger weiter betreibt. Nun ist es so gekommen, dass ein neuer Gerichtsvollzieher mit Haftbefehl sich per Brief gemeldet hat. Dieser Brief konnte jedoch sofort als gerichtliche Sache gedeutet werden,  da dieser ein Stempel vom Gerichtsvollzieher enthalten hatte. So gelang nun der Brief unverzüglich zum Schuldner.

Wie kommt der Schuldner nun aus dieser Sache noch raus. Fest steht, dass er keine Vermögensauskunft abgeben möchte, weil er sich nicht als Schuldner fühlt und definitiv auch keiner ist. Der Gläubiger muss erst den Titel raus rücken, dann kann der Schuldner seine Sicherheitskaution auslösen und der Gläubiger bekommt sein Geld. 

Recht, Vermögensauskunft, Wirtschaft und Finanzen
Vermögensauskunft, Angst um Mietkaution, welche nicht von mir gestellt wurde?

Hallo zusammen.

Ich bin aufgrund vieler Faktoren und Umständen, jetzt in der Situation, das ich bald eine Vermögensauskunft abgeben muss, sofern der Gläubiger auch mein letztes Ratenangebot ablehnt.

Ich besitze nichts was man auch nur entfernt als Wertvoll bezeichnen könnte, da ich ALG II schon seit längerer Zeit beziehe. Nun habe ich gelesen, dass der Gerichstvollzieher, auch meine Mietkaution pfänden kann. Das Problem ist allerdings, dass ich die Wohnung mit meiner Ex-Freundin angemietet hatte. Sie steht auch noch im Vertrag, aber SIE hat die Kaution damals Bar hinterlegt, womit das ja logischerweise auch ihr Geld ist. Sie war so nett, das Geld drin zu lassen, bis ich den Antrag für ein Zinsloses Darlehen von der Stadt für die Kaution durch habe. Sobald der Vermieter die Kaution von diesem Kredit erhalten hat, zahlt er die aktuelle Kaution wieder an meine Ex-Freundin aus.

Nun habe ich Angst, das es den Gerichtsvollzieher nicht interessiert, wer das eingezahlt hat und es einfach pfändet, so dass der Gläubiger die sich krallt sobald der Vermieter sie an meine Ex auszahlen will, der Vermieter glücklich mit der neu hinterlegten Kaution ist und meine Ex leer ausgeht.

Kann das so ablaufen, oder ist das Geld nicht pfändbar, wenn klar ersichtlich ist, das meine Freundin es eingezahlt hat? Oder wird das dann als "in meiner Obhut" gesehen, weil sie noch im Vertrag steht und damit pfändbar?

Ich habe mich intensiv durch die Gesetze etc. gegraben, aber das wird daraus für mich einfach nicht ersichtlich.

Danke schonmal an Alle.

Mietkaution, Pfändung, Vermögensauskunft
Wie kann ich der GEZ/der Rundfunkgebühr "entkommen"?

Hallo, an alle, die brav ihre Beiträge zahlen WOLLEN und nicht nach einer Lösung suchen, wie man diesen Zwang nicht mehr zahlen muss und alle die jetzt hier meckern wollen dass ich es nicht einsehe zahlen zu müssen: bitte ignoriert das hier einfach. Das hier ist für Leute, die sich auskennen bzw. mir bei meinem Problem weiterhelfen können/ein ähnliches Problem haben/hatten.

Ich befinde mich in Ausbildung, beziehe allerdings kein BAB oder ähnliches, was mich von der GEZ (bzw. den Rundfunkgebühren, werde ich jetzt mal weiterhin als GEZ bezeichnen) nicht befreit. Warum ich es nicht einsehe zu zahlen? Ich besitze kein Auto, kein Radio, und habe nur einen alten Fernseher, der nicht mal angeschlossen ist (nur für die Playstation) und schaue seit über 3 Jahren kein TV mehr, soll aber trotzdem 17,50€ IM MONAT bezahlen, und das als Auszubildende die alleine wohnt..

Ich habe natürlich keinen Service der GEZ "bestellt", werde aber trotzdem zum zahlen gezwungen, auch wenn ich weder einen Vertrag mit denen habe, noch eine Leistung von denen bekomme, was ja schon sehr unfair ist. Meine Frage ist, wie ich dem ganzen Schwindel jetzt "entkommen" kann, wie ich mich wehren kann?

Ist das überhaupt alles rechtens? Ich hab denen ja auch nicht meine Adresse gegeben, die haben sie wohl vom Amt, dürfen die das überhaupt, wegen Datenschutz und so?

Ich habe vor einiger Zeit mal aus dem Internet einen Text an die GEZ geschrieben, mit viel Fachwissen... Die GEZ konnte sich aber erfolgreich dagegen wehren, da ich seitens des Forums aus dem ich den Text hatte keine Unterstützung mehr bekam und mich selber nicht damit auskenne.. Habe mehrmals geschrieben wegen Befreiung, aber das geht ja auch nicht.

Mittlerweile wurde eine Zwangsvollstreckung eröffnet, ich soll am 10.01.17 eine Vermögensauskunft abgeben. Was genau heißt das, muss ich das machen, und was passiert, wenn ich es nicht mache? Wie komme ich aus dem ganzen raus? Das ist definitiv nicht ok, was die da abziehen..

Hat jemand Erfahrung damit, wie man sich dagegen wehren kann?

Vielleicht kann ich auch nach Fehlern suchen, habe gehört, dass die Zwangsvollstreckung von einem Richter unterschrieben werden muss? Stimmt das, und habt ihr noch mehr solcher Punkte?

Hoffe auf eure Hilfe..

Liebe Grüße

Janine

Recht, Gericht, Beiträge, Gerichtsvollzieher, GEZ, Zwangsvollstreckung, Vermögensauskunft, Rundfunkbeitrag

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