JJobcenter streicht Leistung wegen fehlender mietbescheinigung?

Hallo,

Da ich in Umschulung bin und meine Freundin noch einige Monate in Ausbildung ist, bekommen wir ergänzende Leistungen vom jobecenter für meine Freundin, unserer Tochter und mich (1 Haushalt)

Bei dem Weiterbewilligungsantrag schrieb ich bei Unterkunftskosten: keine Änderungen. Dies wurde nicht angenommen, ich müsse zahlen rein schreiben. Da ich die einzelnen Posten nicht kannte schrieben ungefähre zahlen, sodass der gesamte überweisungsbetrag aber passte, den ich halt als Miete überweise.

Es kam eine Bewilligung mit einem zusatzschreiben, dass die Daten mit den bisherigen nicht übereinstimmen. Ich müsse eine mietbescbeinigung von Vermieter ausgefüllt einreichen bis zum...

Da ich diese Bescheinigung bereits vor etwa 12 Monaten einreichte und mir das schon unangenehm war hatte ich wenig Lust das ganze noch mal zu machen.

Ich ließ die Frist verstreichen. Dann kam wieder das schrieben mit neuer Frist.

An der Info schilderte ich die Situation, man gebe die Infos weiter.

Nun kam in der letzten Woche ein schreiben, dass die Unterkunftskosten für alle Mitglieder gestrichen wurde mit der Begründung der abweichenden Daten und der nicht erbrachten mitwirkungspflicht. Diese Entscheidung liege im eigenen Ermessen des sachbearbeiters. Wenn ich die mietbescbeinigung nachreichen könne entschieden werden, ob und in wie weit die Leistungen nachgezahlt werden.

Und Tatsache, es kam kein Geld.

Nun möchte ich ein schreiben verfassen. Vorher brauche ich halt noch Infos .im Internet finde ich sogar, dass die Bescheinigung gar nicht verlangt werden darf bzw die Leistungen nicht gestrichen werden darf in diesem Zusammenhang.

Also die fragen.... ist dieser Fall seitens des Jobcenters rechtens ? Was kann ich tun (außer dem Vermieter zu sagen das ich Leistungen beziehe und er dies ausfüllt) ?

Ich hoffe hier gibt's es Leute die sich auskennen und danke schonmal :)

Geld, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, MIetbescheinigung, Sanktionen Hartz 4
ALG II in der Mietbescheinigung steht die Falsche qm² was tun?

Hallo Ihr Lieben

Vor weg als wir Eingezogen sind teilte der Vermieter uns Mündlich mit das die Wohnung 66qm² Wohnfläche hat, da die Zahl nicht im Mietvertag steht haben wir sie damals mündlich angegeben.

Das Amt wollte natürlich eine Mietbescheinigung, unser Vermieter hatte sie bereits im Oktober fertiggestellt aber vergessen sie zurück zu Schicken. Nach mehrmaliger Aufforderung kam sie nun endlich an.

Leider steht in dieser das die Wohnfläche 86qm² beträgt, was nicht sein kann. Wir haben die Wohnung Vermessen und uns erkundigt beim Mieterschutzbund, wir haben einen Unbeheizten Raum (Nur mit Feuer beheizbar) der nur zu 50% zählt, außerdem Wohnen wir im Dachgeschoss mit unmengen an Schrägen die auch nur zu 50% zählen.

Nun möchte meine Sachbearbeiterin die Mietbescheinung natürlich endlich haben, mir bleibt also nicht anderes übrig als sie einzureichen. Aber ich mache mir Sorgen das wir dann eventuell ausziehen müssen oder andere Konsequenzen auf uns zu kommen.

Ich bin in der 29 SSW und die SS verlief sowieso sehr Schwierig das ich froh sein kann wenn unser Baby noch einige Wochen im Bauch bleibt wo es hingehört. Als wir die Wohnung damals angemietet haben, haben wir außerdem sehr viel Geld Investiert, weshalb wir nur sehr ungerne ausziehen würden.

Die Miete und Nebenkosten inkl. Heizkosten sind wohl absolut angemessen, könnte dies auch so sein obwohl die qm² zu groß ist? Wir kann ich nachweisen das die Wohnung gar keine 86 qm² groß ist? Unser Vermieter braucht nämlich immer extrem lange um zu Antworten oder generell etwas zu erledigen.

Den stress kann ich aktuell eigentlich gar nicht gebrauchen. Achso falls das wichtig sein sollte, mein Mann arbeitet wir bekommen ALG II zur als zuschuss.

Liebe grüße

Vermieter, ALG II, MIetbescheinigung

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