Dürfen verkaufte Weine nochmal ausgeschenkt werden?

Ich war mit Bekannten vor einem Konzertbesuch in einem guten Lokal, das direkt unter einem Sternekokal liegt und mit diesem zusammenarbeitet (hat man in München öfter). Nun fragten zwei dieser Bekannten den Kellner, ob er denn außer den offenen Weinen auf der Karte noch was feineres offen habe.

Schließlich tranken Sie zwei Gläser á 0,1 (Preis ca.15 €/Glas) und auch den Rest aus zwei Flaschen, die der Kellner vorschlug, probieren ließ und die sie gut fanden. Sie hatten also zwei verschiedene, weil sie den ersten leerten. Einer der beiden stellte dann auch fest, dass der Preis sehr gut ist, weil er den Wein vom Handel für 65 € kennt.

Für mich ist es logisch, dass die Flaschen von Gästen des Tages oder des Vortages nicht ganz geleert wurden (bei Geschäftsessen und Feiern bleibt ja immer viel übrig) und dass die Frage "haben Sie noch etwas anderes offenes da" auch auch als Wunsch danach verstanden werden kann.

Nun meinen manche, es wäre verboten, Wein, der nicht getrunken wird, nochmals auszuschenken. Anmerken muss ich, dass es kein Hygienethema gibt. In diesem Sternelokal kann man sich auch auf Wunsch nicht selbst nachschenken und der Kellner macht das so, dass die Flasche hygienisch betrachtet sauber bleibt.

Aus meiner Sicht ist es lebensmittelrechtlich unbedenklich (die offenen ausgeschenkten Weine sind unhygienischer und oft älter) und es gibt wahrscheinlich kein Verbot aber sicher bin ich mir nicht. Andererseits könnte ein Lokal ja vielleicht mehr Geschäft machen, wenn es statt der offenen Weine auf die Karte schreiben würde, dass man den Kellner nach offenen Weinen fragen soll.

Weiß hier irgendwer, ob verkaufter Wein nochmal verkauft werden darf?

Restaurant, Wein, Recht, Gourmet, Lebensmittelrecht, Sommelier
Warum ändern Chips so plötzlich alle die Rezeptur?

Mir ist heute erneut aufgefallen, dass die Chipsfirmen ihre Rezeptur ändern. Mal die ganze Geschichte dazu:

Vor ca. 3 Monaten waren die Clarkys Sweet-Chili-Chips meine Lieblingssorte. Dann wurden die beiden Zutaten Zwiebelextrakt und Knoblauchpulver gegen Zitronensäure eingetauscht. Danach habe ich zu Wurzener Paprikachips gewechselt. Heute musste ich feststellen, dass sich die Zutaten geändert haben: Zwiebelextrakt und Knoblauchpulver wurden auch hier gegen Zitronensäure ersetzt.

Das Problem ist, dass ich auf Zitronensäure oftmals mit Migräne reagiere. Ich vermute da einen Zusammenhang (ich bin mir ziemlich sicher, den Auslöser gefunden zu haben). Jedenfalls kann ich die Dinger nun nicht mehr gebrauchen.

Ich habe mich in der Abteilung umgeschaut. Es betrifft auch andere Hersteller.

Kennt eventuell jemand den Grund dafür? Oder hat sich einfach nur ein Chips-Kartell gebildet, dass die Herstellungskosten drücken will? Mir ist auch aufgefallen, dass die Chips neuerdings nicht mehr so häufig gekauft werden. Sie scheinen ja mehreren Leuten nicht zu schmecken.

Eh mir jetzt jemand mit "ungesund" etc. kommt: Ich halte im Gegensatz zu vielen anderen Leuten mein Gewicht konstant auf einem gesunden Level und das seit Jahren. Ich lebe auch abgesehen von der einen Tüte Chips, die ich mir hin und wieder kaufe, sehr gesund. Man muss es hier leider bei Fragen zum Essen immer dazu schreiben, eh man unbeabsichtigt einen Ernährungsplan verordnet bekommt.....

Ernährung, Lebensmittel, Chips, Geschmacksverstärker, Gesundheit und Medizin, Lebensmittelrecht, Zitronensäure, kartell
Kündigung aufgrund wiederholter Krankheit möglich?

Hallo GuteFrage-Community,

Ich würde in einem Sachverhalt mal bitte um eure Meinung bitten.

Ich bin seit 4 Jahren in einem Gastronomie-Betrieb als Aushilfe tätig und habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen. In den letzten paar Monaten habe ich gekränkelt und habe daher einmal im August, einmal im September und jetzt aktuell wieder einmal im November gefehlt.

Als ich meine Chefin wegen meinem aktuellen Krankenstand angerufen habe, um sie zu informieren, dass ich an meinem eingeplanten Tag nicht kann, hat sie äußerst verärgert reagiert. Sie fragte, wie oft ich denn eigentlich fehle und sagte, dass es so nicht mehr gehe und dass sie in nächster Zeit mal ein Gespräch mit mir führen wolle.

Was ich mich jetzt frage, ist, worüber sie mit mir sprechen will? Ich war alle Male an einer ansteckenden Krankheit erkrankt und dürfte laut Infektionsschutzgesetz ohnehin nicht arbeiten. In meinem Betrieb quälen sich aber immer alle krank zur Arbeit und deshalb ist das auch zur Norm geworden und wird von einem Mitarbeiter erwartet. Ich nehme meine lebensmittelrechtliche Verantwortung jedoch Ernst und nehme nicht in Kauf, Kunden durch meine Leichtsinnigkeit zu gefährden.

Jetzt meine Frage: darf sie mich aufgrund des Arbeitsrechtes kündigen? Oder sitze ich am längeren Hebel, weil sie mich dafür fertig macht, dass ich nicht arbeite, obwohl es lebensmittelrechtlich ihre Verantwortung ist, dass ich eben nicht krank arbeite?

Kündigung, Schule, Recht, Krankheit, Lebensmittelrecht, arbeitsrechtlich, Ausbildung und Studium

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