Ist die Maßeinheit für den Inhalt bei Lebensmitteln vorgeschrieben?

1 Antwort

Von Experte Cokedose bestätigt

Das regelt die LMIV (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011)

Dort steht in Artikel 23

"Die Nennfüllmenge von Lebensmitteln ist in Liter, Zentiliter, Milliliter, Kilogramm oder Gramm auszudrücken, und zwar, je nachdem, was angemessen ist"

Weiter wird regelt, dass Flüssige Lebensmittel mit Volumen und Feste mit Masseeinheiten anzugeben sind.

Problematisch ist natürlich festzulegen, was "angemessen" ist. Das 0,05 kg nicht angemessen ist und 50 g sinnvoller sind sollte einleuchten. Bei deinem Beispiel von 450g kann man sich dahingehend aber vortrefflich streiten ob 0,45 kg nicht genau so möglich sein müsste.